- EuGH erklärt Widerrufsinformation in bestimmten Kreditverträgen für unvereinbar mit europäischem Recht.
- Das Urteil gilt als Paukenschlag.
- Tausende Verbraucher können fehlerhafte Autokreditverträge widerrufen lassen
Gastbeitrag: Autokredit Widerruf – Spektakuläres Urteil vom EuGH
Gastbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Kainz
(CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB)
EuGH stärkt Verbraucherrechte
Mit einem aktuellen Urteil, das sowohl KFZ-Darlehensverträge als auch Immobiliendarlehensverträge betrifft, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Darlehensnehmer massiv gestärkt (Urteil vom 26.03.2020, C-66/19).
In zahlreichen Fällen wurden dadurch die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf des Darlehensvertrages deutlich erhöht. Diesem Urteil vorausgegangen war eine Vorlage des Landgerichts Saarbrücken, das die Konformität einer Widerrufspassage eines Darlehensvertrages mit europäischem Recht prüfen lassen wollte.
Das sagen die Richter
„Es reicht nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist.“
Kaskadenverweise, die Laien nicht verstehen
Diese sogenannten Kaskadenverweise finden sich aber in einer Vielzahl der Widerrufsbelehrungen der vergangenen Jahre wieder. Betroffen sind Darlehensverträge von Verbrauchern, die ab den 10. Juni 2010 zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs oder zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen wurden. Während die Autobanken die vom EuGH beanstandete Klausel bis zum heutigen Tag verwenden, wurde bei Immobiliendarlehen die Klausel meist nur bis März 2016 angewandt.
Das Urteil des EuGH hat zur Folge, dass die Chancen für Verbraucher, sich von ihrem nicht selten teuren Darlehensvertrag noch heute lösen zu können, deutlich gestiegen sind. In Branchenkreisen geht man davon aus, dass ungefähr 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 340 Milliarden Euro und Immobilienkredite privater Haushalte mit einem Volumen von ca. 1,2 Billionen Euro betroffen sind.
Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs kann sich der Darlehensnehmer seines Kreditvertrages mit häufig noch höheren Zinsen ohne Vorfälligkeitsentschädigung entledigen. Im Bereich des Widerrufs von KFZ-Finanzierungs- oder Leasingverträgen sind darüber hinaus nicht selten bei Rückgabe des PKW deutliche Rückzahlungen der Bank an den Kunden möglich.
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