Entsprechend konnte der Finanzierungsvertrag für einen Opel Insignia Sports Tourer rückabgewickelt werden.
Der Fahrer bekam nicht nur sein Geld zurück, sondern musste auch keine Nutzungsentschädigung zahlen. Damit ist er praktisch in der Zeit, in der er das Auto besessen hatte, „kostenfrei“ gefahren.
Urteil Oberlandesgericht Brandenburg
Das OLG Brandenburg urteilte am 13. November 2019 gegen die Mercedes Bank (Az 4 U 8/19 und Az 4 U 7/19). Auch hier war ein Widerruf bzw. eine Rückabwicklung von Autokreditverträgen möglich. In den entsprechenden Verträgen wurde eine fehlerhafte Angabe in Bezug auf die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung angemerkt.
Urteil Landgericht München
Das Landgericht München sprach am 8. Februar 2018 ein Urteil zugunsten des Klägers in Bezug auf den Widerruf eines Autokreditvertrages aus (Az 29 O 14138/17). Der Autokreditvertrag für einen Audi A4 Avant 2.0 TDI konnte rückabgewickelt werden.
Urteil Landgericht Ellwangen
Am 25. Januar 2018 erkannte das Landgericht Ellwangen den Widerruf eines Autokreditvertragses aufgrund von Formfehlern an (Az 4 O 232/17).
Urteil Landgericht Berlin
Am 5. Dezember 2017 stimmte das Landgericht Berlin dem Widerruf eines Autokreditvertrages für einen VW Touran zu (AZ 4 O 150/16).
Urteil Landgericht Arnsberg
Am 17. November 2017 erkannte das Landgericht Arnsberg den Widerruf der Finanzierung eines gebrauchten VWs an (Az I-2 O 45/17).
Autokredit widerrufen: Urteil Nutzungsentschädigung?
Zur Nutzungsentschädigung gibt es bis jetzt zwar noch kein höchstrichterliches Urteil. Aber: Am 29. Juni 2018 urteilte das Landgericht Hamburg (Az. 330 O 145/18) Folgendes: Kunden, die ihre Autokreditverträge nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, müssen keine Nutzungsentschädigung an die Bank zahlen. Bei erfolgreichem Widerruf bekommen die Kunden ihr Geld zurück und sind einige Jahre „kostenlos“ gefahren.