Millionen Autokredit-Verträge können widerrufen werden
Am 09. September 2021 befasste sich der Europäischer Gerichtshof (EuGH) in drei Fällen erneut mit dem Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen zur Finanzierung von einem Fahrzeugkauf (EuGH-Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Dabei ging es um die Volkswagen Bank GmbH, die Skoda Bank GmbH und die BMW Bank GmbH.
In einem Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Ravensburg bestätigte der Gerichtshof sein verbraucherfreundliches Urteil vom 26. März 2020 (Rs. C 66/19).
Demnach können Millionen Autokredit-Verträge widerrufen werden.
Bei der Vergabe von Darlehensverträgen müssen die Banken ihre Kunden klar und verständlich belehren. Tun sie das nicht, kann der Darlehensvertrag grundsätzlich jederzeit – auch viele Jahre nach Vertragsabschluss – widerrufen werden. In diesem Fall müssen die Verbraucher ihre Restschulden nicht mehr tilgen und haben sogar Anspruch auf Rückzahlung ihrer Anzahlung und aller bereits gezahlten Monatsraten.
Verbraucherfreundliches Urteil vom EuGH
Mit dem Urteil folgte der EuGH den am 15. Juli 2021 gestellten Schlussanträgen von EuGH-Generalanwalt Gerard Hogan und kippte zugleich die bankenfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und damit einhergehend vieler Oberlandesgerichte und Landgerichte.
Der BGH hatte in den letzten Jahren eher zu Ungunsten der Verbraucher geurteilt und sich auch sehr zögerlich dazu bereit erklärt, das Urteil des EuGHs umzusetzen.
In seiner aktuellen Entscheidung konkretisiert der EuGH, welche Angaben die Verträge enthalten müssen – selbst, wenn sie schon vor Jahren abgeschlossen wurde. Dazu gehört:
- die genaue Angabe der Prozentsätze für Verzugszinsen
- sowie die Angabe der Berechnungsmethode einer bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung.
- Diese müssen dem Durchschnittsverbraucher normgemäß und in einer „leicht nachvollziehbaren Weise“ angegeben werden.
Das sollten Verbraucher jetzt tun
Laut dem EuGH wurden in vielen privaten Verbraucherdarlehensverträgen unklare Angaben gemacht. Die Folge: Die Widerrufsfrist für diese Verträge hat nie zu laufen begonnen. Verbraucher können sich mit diesem sogenannten „Widerrufsjoker“ aus dem Darlehensvertrag, aber auch aus einem damit verbundenen Vertrag, etwa einem Autokauf, lösen und dies auch noch nach vielen Jahren.
Besonders wenn Verbraucher ihr vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug loswerden möchten, kann das von Vorteil sein. Dann können sie das finanzierte Fahrzeug zurückgeben und die bereits gezahlten Summen zurückfordern.
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