Kein „Wiederrufsjoker“ bei Leasingverträgen – BGH erteilt klare Ansage

25. Februar 2021

Ist bei einem Autokreditvertrag die Widerrufsbelehrung falsch, kann der Vertrag widerrufen werden – auch noch Jahre später. Doch geht das auch bei Leasingverträgen? Nein, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Kein Widerruf bei Kilometerleasingverträgen

Beim Leasen von Fahrzeugen mit Kilometerabrechnung haben Verbraucher kein ewiges Widerrufsrecht. Auch dann nicht, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler aufweist. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. Februar 2021 – VIII ZR 36/20 entschieden.

So muss man unterscheiden, ob das Auto geleast wurde – oder ob es per Finanzierungsvertrag gekauft wurde. Bei einem Autokreditvertrag, der zum Kauf eines Autos mit einer Bank geschlossen wurde, existiert die Möglichkeit des „ewigen Widerrufs“ oder des „Widerrufsjokers“. Enthält die Widerrufsbelehrung Fehler, kann der Vertrag auch noch Jahre später noch widerrufen werden. Der Kunde erhält seine gezahlten Raten und die Anzahlung gegen Rückgabe des Fahrzeuges zurück. Damit hat er das Auto dann „kostenlos“ genutzt. Für Leasingverträge gilt dies nicht.

Die Richter des BGH urteilten: Kilometerleasingverträge seien keine entgeltliche Finanzierungshilfe. Dieser lägen eine Erwerbspflicht, eine Restwertgarantie des Leasingnehmers oder ein Andienungsrecht des Leasinggebers zugrunde. Ein Widerrufsrecht des Klägers wurde daher „unter jedem rechtlich denkbaren Gesichtspunkt verneint“.

Was ist Leasing?

  • Beim Leasing kauft der Kunde das Auto nicht, sondern er zahlt eine monatliche Leasingrate, vergleichbar einer Art „Miete“.
  • Leasingraten sind meist günstiger als ein Kredit.
  • Am Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit gibt der Kunde das Auto zurück.
  • Es gibt verschiedene Leasingmodelle: Beim Restwertleasing wird der Wert des Fahrzeuges bei Rückgabe geschätzt. Beim Kilometerleasing werden die Kosten auf Basis der gefahrenen Kilometer berechnet.

Ausnahmen beim Internet-Leasing

Wie überall in der Rechtsprechung gibt es auch hier Ausnahmen. So gab es in der Vergangenheit einen Fall, bei dem ein Kunde doch einen Leasingvertrag im Nachhinein widerrufen konnte. Hier ging es allerdings um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft: Der Kunde hatte das Auto über einen Internetvertrag geleast.

Anders als beim Leasing können Autokreditverträge, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, Jahre später widerrufen werden. Die Fehler in den Widerrufsbelehrungen sind zahlreich und Experten schätzen, dass Millionen Kunden in Deutschland betroffen sind. Beim Widerruf von Autokreditverträgen zeigt sich die Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof sowie von Oberlandesgerichten sehr positiv und immer häufiger im Sinne der Verbraucher.

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