So muss man unterscheiden, ob das Auto geleast wurde – oder ob es per Finanzierungsvertrag gekauft wurde. Bei einem Autokreditvertrag, der zum Kauf eines Autos mit einer Bank geschlossen wurde, existiert die Möglichkeit des „ewigen Widerrufs“ oder des „Widerrufsjokers“. Enthält die Widerrufsbelehrung Fehler, kann der Vertrag auch noch Jahre später noch widerrufen werden. Der Kunde erhält seine gezahlten Raten und die Anzahlung gegen Rückgabe des Fahrzeuges zurück. Damit hat er das Auto dann „kostenlos“ genutzt. Für Leasingverträge gilt dies nicht.
Die Richter des BGH urteilten: Kilometerleasingverträge seien keine entgeltliche Finanzierungshilfe. Dieser lägen eine Erwerbspflicht, eine Restwertgarantie des Leasingnehmers oder ein Andienungsrecht des Leasinggebers zugrunde. Ein Widerrufsrecht des Klägers wurde daher „unter jedem rechtlich denkbaren Gesichtspunkt verneint“.