Gastbeitrag: Autokredit Widerruf – Fehler der Mercedes-Benz Bank

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Kainz
(CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB)

Aufgrund von formellen Fehlern in den Darlehensunterlagen ist der Widerruf von Autokreditverträgen mit der Mercedes-Benz Bank oft noch Jahre nach Abschluss möglich. Lesen Sie mehr zu den Hintergründen.

Autokredit Widerruf bei Mercedes Benz Bank oft möglich

Wer einen Autokredit der Mercedes-Benz Bank widerrufen möchten, sollten auf zwei Punkte achten:

„Bei beiden Angaben sind der Bank in vielen Verträgen Fehler unterlaufen, die zum Widerruf noch Jahre nach Abschluss des Vertrags berechtigen können“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Klares Urteil vom OLG Brandenburg

Entsprechend hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg in zwei richtungsweisenden Urteilen vom 13. November 2019 bestätigt: Der Widerruf von Kreditverträgen mit der Mercedes-Benz Bank ist auch noch Jahre nach Abschluss rechtmäßig (Az.: 4 U 7/19 und 4 U 8/19).

Beide Verfahren betrafen den Widerruf des jeweiligen Darlehensvertrages. Die Verträge wurden 2015 bzw. 2016 zur Finanzierung eines Autokaufs mit der Mercedes-Benz Bank abgeschlossen. Die Bank lehnte den Widerruf mit dem Hinweis ab, dass die Widerrufsfrist längst abgelaufen sei.

Das sah das OLG Brandenburg in beiden Verfahren allerdings anders: Die Widerrufsfrist sei überhaupt noch nicht angelaufen, weil die Bank unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht habe.

Fehler bei der Vorfälligkeitsentschädigung

Dabei geht es um eine Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens. Die Klausel bei der Mercedes-Benz-Bank lautete so:

„Im Falle der vorzeitigen Rückzahlung kann der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als ein Jahr ist, 0,5 Prozent des zurückgezahlten Betrages.

Ist die so ermittelte Vorfälligkeitsentschädigung höher als die Summe der noch ausstehenden Zinsen, wird diese Summe als Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.“

Der Gesetzgeber verlangt, dass die Bank die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung erläutert. Dies sei hier aber nicht geschehen, sondern nur eine gesetzliche Höchstgrenze beschrieben worden, so das OLG. Damit wurde der Darlehensnehmer nicht klar und verständlich informiert.

Entsprechend habe die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen und der Widerruf kann immer noch wirksam erfolgen.

Fehler beim Sollzins

Der zweite Fehler der Bank betrifft die Angaben zum Sollzins. Hier haben die Landgerichte Bochum und Hof mit Urteilen vom 5. und 18. März 2020 entschieden, dass der Widerruf  noch Jahre nach Abschluss des Darlehens mit der Mercedes-Benz Bank wirksam erfolgt sei (Az.: I-1 O 374/19 und 17 O 10719).

Die Widerrufsfrist beim Darlehensvertrag beginnt erst, wenn der Kreditnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat. Dabei müssen die Angaben zum Widerrufsrecht auch eine Angabe zum Tageszins enthalten.

Die Mercedes-Benz Bank hatte in den beiden Fällen vor den Landgerichten Bochum und Hof auch eine entsprechende Angabe zum Tageszins gemacht – allerdings war diese Angabe falsch. „Der Zinssatz kann hier nur mit null angeben werden. Jede andere Angabe ist falsch“, erklärt Rechtsanwalt Sittner. Der Grund dafür liegt in den AGB der Mercedes-Benz Bank.

Darin erklärt die Bank, dass sie auf die Geltendmachung von Zinsen bei einem Widerruf verzichtet. Für den Verbraucher sei nun nicht zu erkennen, welche der widersprüchlichen Angaben zum Tageszins vorrangig seien. Entsprechend ist die Widerrufsbelehrung für den Verbraucher unklar und unverständlich. Damit hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen.

Widerruf in vielen Fällen möglich

Diese Urteile zeigen, dass der Widerruf von Kreditverträgen mit der Mercedes-Benz Bank in vielen Fällen möglich ist. Daraus ergibt sich ein weiterer Vorteil: Da bei Autofinanzierungen häufig ein verbundenes Geschäft zwischen Kreditvertrag und Kaufvertrag vorliegt, müssen beide Verträge nach einem erfolgreichen Widerruf rückabgewickelt werden.

Die Verbraucher können dann das Fahrzeug an die Bank geben und die Rückzahlung aller geleisteten Raten inkl. Anzahlung verlangen. Nutzungen des PKW müssen sie sich ggf. anrechnen lassen.

Infos zu anderen Banken und den Möglichkeiten des Autokreditverwiderrufes finden Sie hier.

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