Fehler bei Autokreditverträgen
Die Bank, mit der Sie einen Vertrag zur Finanzierung abschließen, muss Sie auf Ihre Kündigungsrechte. Weiterhin muss sie über die Vorgehensweise in einem solchem Fall informieren. Auch hier sind einigen Autobanken Fehler unterlaufen. Manche haben ihre Kunden gar nicht informiert. Andere druckten die Erklärung an einer Stelle des Vertrags, wo sie per Gesetz gar nicht hätten stehen dürfen. In einem solchen Fall hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass dieser Fehler zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Weitere Fehler sind z.B. unzutreffende oder irreführende Angaben zum Tageszins, der in Tag und Euro vorliegen muss.
Käufer, die Ihr Auto bei Autobanken finanziert haben, z.B. bei der Mercedes-Bank, sollten ihre Verträge prüfen lassen. Hat der Widerruf Erfolg, wird das Vertragsverhältnis aufgelöst. Dann werden Kunden so gestellt, als hätte es diese Finanzierung „nicht gegeben“. Sie erhalten die gezahlten Beiträge und die Anzahlung zurück. Auch die Zinsen stehen Ihnen zu. Lediglich eine Nutzungsentschädigung kann die Bank verlangen. Eine solche Summe steht aber erfahrungsgemäß in keinem Verhältnis zur Rückzahlung der Beiträge. Bei Verträgen, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, fällt meist keine Nutzungsentschädigung an.