Lebensversicherung widerrufen

Als Marktführer für Verbraucherrechte helfen wir Ihnen seit 2014 in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner das Maximale aus Ihrer Lebensversicherung herauszuholen!
Sind Sie auch betroffen?

Bekannt aus:

Mehr Geld dank Widerspruch. BGH-Urteil macht es möglich!

Bis zu 150% eingezahlten Beiträge zurückerhalten

Wer ist betroffen?​

  • gekündigte, laufende & abgelaufene Verträge
  • Verträge von 1994 bis 2007 sind angreifbar
  • von ca. 105 Mio. Lebensversicherungen in Deutschland​ sind 70 Prozent fehlerhaft!

Verbraucherhilfe24

 

Mit viel Herzblut und Engagement betreut die Firma seit 2013 die Verbraucher, die geschädigt wurden und rechtliche Hilfe benötigen. Verbraucherhilfe24 ist auch TÜV-Zertifiziert

BGH Urteil macht den Widerruf von Lebens­versicherungen möglich

70% von 105 Millionen Lebens­versicherungen betroffen

Viele Lebens­versicherungen können widerrufen werden, weil sie juristisch fehlerhaft sind!

Diese juristischen Fehler kommen häufig in Lebensversicherungen vor:

  • Die Widerspruchs­belehrung wurde nicht ausreichend hervorgehoben.
  • Die Widerspruchsbelehrung fehlt komplett.
  • Der Fristbeginn der Widerspruchsbelehrung ist falsch.
  • Der Hinweis, wie widerrufen werden kann, fehlt.

Das BGH-Urteil zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen im Video-Beitrag erklärt aus der ARD-Mediathek / Tagesschau: Das hat der BGH (Bundesgerichtshof) am 7. Mai 2014 entschieden, wenn die Widerspruchsbelehrung der Lebensversicherung fehlerhaft ist, kann der Vertrag widerrufen werden.

Warum sollte ich meine Lebensversicherung widerrufen?

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Sinkende Renditen

Ursprünglich zugesagte Wertentwicklungen bei Lebensversicherungen können möglicherweise nicht mehr gehalten werden.

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Intransparente, hohe Verwaltungskosten

Kosten für Verwaltung, Vertrieb und Provisionen beim Abschluss von Lebensversicherungen schlucken regelmäßig einen großen Teil Ihrer Beiträge.

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Verbraucherfreundliche Gesetze

Die Rechtslage beim Widerruf von Lebensversicherungen in Deutschland ist verbraucherfreundlich.

Beispielrechnung Widerruf Lebensversicherung

Durchschnittlicher Mehrertrag nach Rückabwicklung
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für ausgelaufene Verträge:
ca. 7.600 €* Mehrertrag

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für gekündigte Verträge:
ca. 8.500 €* Mehrertrag

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für laufende Verträge:
ca. 13.500 €* Mehrertrag

Lebensversicherung kündigen: Sie machen Verlust und bekommen nicht die Beiträge zurück, die Sie eingezahlt haben.

Lebensversicherung widerrufen: Sie machen „Gewinn“. Sie bekommen alle Beiträge, die Sie eingezahlt haben, zurück. Zusätzlich erhalten Sie einen sogenannten Mehrertrag. Dies ist Geld, das Ihnen die Versicherung beim Widerruf zurückerstatten muss: Versicherungsprovisionen, Verwaltungskosten und Zinsen. Dieses Extrageld kann im vierstelligen Betrag und höher liegen. Sie bekommen dieses Geld nur bei einem Widerruf zurück. Daher ist der Widerruf lohnender, als eine Kündigung.

Beim Widerruf von Lebensversicherungen setzen unsere Spezialisten monatlich 1 Million €* an Mehrerträgen für unsere Kunden durch.
*Entspricht dem durchschnittlich erzielten Mehrertrag der bisher über Verbraucherhilfe24 eingereichten Rückabwicklungsfälle, Stand: Dezember 2018

Häufige Fragen zum Widerruf der Lebensversicherung – FAQs

Was ist ein Widerruf?

Viele Lebensversicherungs-Verträge kann man widerrufen. Wenn das geht, folgt darauf eine sogenannte Rückabwicklung des Vertrages. Ergebnis: Man bekommt seine eingezahlten Beiträge zurück. Und zusätzlich gibt es einen Mehrertrag. Das ist bei sehr vielen älteren Versicherungspolicen möglich. Ein Widerruf ist immer die bessere, Variante, als die Lebensversicherung zum Beispiel zu kündigen.

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung bekommen Sie nur den Rückkaufswert zurück. Laut unserem Grafik-Beispiel wären das 10.000 € anstelle von 18.000 €. Der Rückkaufswert liegt meistens weit unter den Beiträgen, die eingezahlt wurden. Besser: der Widerruf. So bekommen Sie die eingezahlten Beiträge (18.000 €) plus einen Mehrertrag „on top“ (11.000 €), bestehend aus Provisionen, Zinsen, Verwaltungskosten, zurück.

Ist Widerruf also besser als Kündigung?

Die Kündigung einer Lebensversicherung ist leider immer die teuerste Variante. Kündigungen von alten Verträgen lohnen sich für Kunden nicht, denn die Einbußen sind viel zu groß. Wer eine Lebensversicherung abstoßen möchte sollte prüfen, ob er die Lebensversicherung widerrufen kann. Wem die monatlichen Beiträge zu hoch sind, der kann auch überlegen, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Versicherung zu verkaufen. Eine Kündigung aber ist nie eine gute Idee.

Begriffe rund um Lebensversicherung

Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung kündigt, bekommt eine bestimmte Summe ausgezahlt. Die Höhe der Summe wird durch den sogenannten Rückkaufswert bestimmt. Er setzt sich zusammen aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich Versicherungs- und Verwaltungskosten.

Ihre Lebensversicherung konnte erfolgreich widerrufen werden und Sie bekommen einen „Mehrertrag“. Dann bekommen Sie einen Betrag „on top“. Der Mehrertrag umfasst die Kosten, die bei Vertragsabschluss und während der gesamten Laufzeit angefallen sind: Das sind zum Beispiel Verwaltungskosten und Abschlusskosten wie Provisionen sowie die darauf entfallenen Zinsen. Dieser Mehrertrag kann den Widerruf einer Lebensversicherung für Sie sehr attraktiv machen.

Die Berechnungen zum Widerruf sind sehr komplex. Es kommt dabei auf verschiedene Faktoren an und natürlich auch auf die Art des Vertrages. Bei unserem Kooperationspartner gibt es dafür Spezialisten. Sie führen auch die versicherungsmathematischen Berechnungen durch, die bei einem Antrag auf Rückabwicklung vorgelegt werden müssen.

Beim Widerruf von Lebensversicherungen fallen je nach Versicherung Steuern an.

Zeitraum – Wann ist was möglich?

Prüfen lassen sich:

  • Klassische Lebens- und Rentenversicherungen
  • fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen.

Es gibt sehr viele Lebensversicherungen, bei denen eine Rückabwicklung nach Widerruf möglich ist. Die Zahl geht wahrscheinlich in die Millionenhöhe. Hintergrund: Bei vielen Lebensversicherungen, die zwischen dem 01.08.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, ist der Anteil an fehlerhaften Widerrufsbelehrungen hoch. Enthält eine Widerrufsbelehrung juristische Fehler, kann eine Rückabwicklung des Vertrags in Frage kommen.

Die meisten Verträge, bei denen ein Widerruf in Betracht kommt, wurden zwischen 01.08.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen. Ihre Lebensversicherung sollte also aus diesem Zeitraum stammen.

Ein Versicherungsvertrag kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Geregelt ist das im Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG). Entsprechend hat man innerhalb dieser 14 Tage ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Ja. Eine vorzeitige Kündigung einer privaten Lebens-oder Rentenversicherung ist möglich. Sinnvoll ist das aber oft nicht. Warum? Bei einer Kündigung bekommen Sie nur den vorher festgelegten Rückkaufwert erstattet. Oft erreicht dieser Wert nicht die Summe der Beiträge, die Sie eingezahlt haben. Das ist vor allem in den ersten circa 20 Jahren der Beitragszahlung so. Grund: In der Anfangsphase fließt ein größerer Teil Ihrer Versicherungsbeiträge in Verwaltung und Provisionen. Der Rückkaufwert der Lebensversicherung steigert sich oft erst gegen Ende der Vertragslaufzeit. Bei einer Kündigung der Lebensversicherung macht man also meist Verluste.

Ja. Auch gekündigte Verträge können auf die Möglichkeit des Widerrufs geprüft werden. Wichtig: Die Kündigung darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.

Hintergründe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 7. Mai 2014 entschieden (Az.: IV ZR 76/11): Verbrauchern, die bei Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung juristisch nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden, steht auch heute noch ein Widerspruchsrecht zu. Eingeschlossen ist auch der Fall, wenn die Versicherung z.B. gar nicht über das Widerspruchsrecht belehrt hat.

Im Internet finden sich verschiedene Muster und Vorlagen unterschiedlicher Qualität. Solche Musterschreiben sind mit Vorsicht zu genießen. Ein Antrag auf Widerruf muss bestimmte juristische Formulierungen enthalten, damit er erfolgreich ist. Auch ist es mit einem einfachen Musterschreiben oft nicht getan. Man sollte sich im Prozedere mit Versicherern auskennen, um entsprechend reagieren zu können. Unser Kooperationspartner verfügt auf diesem Gebiet über sehr viel Erfahrung und unsere Partneranwälte wissen rund um den Widerruf von Lebensversicherungen bestens Bescheid.

Ablauf

Ohne einen Anwalt sollten Sie keinen Widerruf bzw. keine Rückabwicklung einer Lebensversicherung angehen. Die Fälle beim Widerruf von Lebensversicherungen sind komplex und nicht ganz unkompliziert. Wichtig: Der oder die Anwälte sollten sich auf dem Gebiet der Rückabwicklung von Lebensversicherungen sehr gut auskennen. Die Partneranwälte von unserem Kooperationspartner tun das: Sie sind auf den Widerruf von Lebensversicherungen spezialisiert. Und: Sie prüfen kostenlos, ob Ihre Lebensversicherung betroffen ist und wie hoch die Erfolgschancen sind.

Wir empfehlen Ihnen eine Beauftragung mit Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung sollte Vertragsrecht abdecken. In einigen Fällen ist auch eine Rückabwicklung über einen Prozesskostenfinanzierer möglich.

Die sind durchweg gut. Denn: Wir sind auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisiert. Die Partneranwälte unseres Kooperationspartners haben hier schon zahlreiche Fälle erfolgreich bearbeitet.

Bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen dauert es etwa 4 bis 6 Monate. Auf die Dauer der Verfahren hat unserer Kooperationspartner leider keinen Einfluss. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, können erfahrungsgemäß einige Monate bis zum Verhandlungstermin vergehen. Unser Kooperationspartner hält Sie aber ständig über den Stand der Dinge auf dem Laufenden. Bei Fragen können Sie ihn selbstverständlich auch jederzeit kontaktieren.

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Unser Kooperationspartner prüft Ihren Vertrag kostenfrei auf Fehler in den Widerrufsinformationen und teilt Ihnen die Höhe Ihres Anspruchs mit.

Danach können Sie entscheiden, ob Sie den Widerruf Ihrer Versicherung durchsetzen möchten. 


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Haben Sie bereits über einen Anwalt den Widerruf Ihres Vertrages erklärt?

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Wir übernehmen keine Fälle, in denen der Widerruf bereits über einen anderen Anwalt ausgeführt wurde.
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Gute Nachrichten!

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Nicole Pocha
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