Kosten

Unser Service und unsere Leistungen im Überblick

Wir helfen Ihnen dabei, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.
Zufriedene, glückliche – und erfolgreiche – Kunden stehen dabei für uns an erster Stelle.
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TÜV-geprüft | Zertifiziert | Sicher

Transparenz ist dabei sehr wichtig

Ihr Fahrzeug ist vom Abgasskandal betroffen und Sie möchten gegen Ihren Fahrzeughersteller vorgehen? Dann nehmen Sie gern unseren Service in Anspruch!

Die Ersteinschätzung Ihrer möglichen Schadensersatzsumme ist ganz einfach – und immer kostenlos: Geben Sie einfach Ihre Fahrzeugdaten in unser Onlineformular ein und erfahren Sie Ihren möglichen Anspruch. Im Anschluss helfen wir Ihnen, diesen Anspruch zuverlässig durchzusetzen.

Finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) alle wichtigen Informationen, die Sie für eine erfolgreiche Rechte-Durchsetzung im Diesel-Abgasskandal benötigen!

AGB: Diesel-Abgasskandal

Ihr Erfolg im Abgasskandal

Einfach Recht bekommen Dank Rechtsschutzversicherung

Es entstehen keine Kosten für Sie: Ihre Rechtsschutzversicherung deckt alle möglichen Kosten und Sie haben kein Risiko! Nur Ihre Selbstbeteiligung ist an die Rechtsschutzversicherung zu zahlen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung haben Sie als Verbraucher kein finanzielles Risiko: VH24 bietet eine Rechtsschutzfinanzierung für Verbraucher an.

Sorgenfrei zum Schadensersatz Dank Prozesskostenfinanzierer

Tausende Verbraucher fahren einen Diesel mit unzulässiger Abschalteinrichtung. Doch nicht jeder von ihnen verfügt über eine Rechtsschutzversicherung. Wir wissen das und möchten auch gerade diesen Menschen helfen, denn wir glauben: Jeder Geschädigte sollte zu seinem Recht kommen!

Leider sind rechtliche Auseinandersetzungen oft mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten (Prozesskosten) verbunden. Diese Kosten können für Dieselfahrer ohne Rechtsschutzversicherung zu einem finanziellen Risiko werden.

Davor möchten wir die Kunden bewahren. Denn die Durchsetzung rechtlicher Interessen sollte einfach keine Frage des Geldes sein. Daher bieten wir diesen Verbrauchern eine Prozesskostenfinanzierung an.

Wird der Fall gewonnen (wovon wir ausgehen), muss lediglich ein Honorar von der erstrittenen Summe abgegeben werden. Sollte der Prozess verloren werden (was sehr selten vorkommen kann), bezahlt der Prozesskostenfinanzierer sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

6%

vom realisierten Erfolg

Der Autokreditvertrag wird dabei widerrufen und das Auto entsprechend an die Bank zurückgeben

17%

vom realisierten Erfolg

wenn Sie nach dem Widerruf des KFZ-Finanzierungsvertrags Ihr Auto behalten

AGB: Autokredit Widerruf

Ihr Erfolg beim Widerruf eines Autokreditvertrages

Gern helfen wir Ihnen auch bei einem Widerruf Ihrer Autokredit-/ KFZ-Finanzierung. Die erste Einschätzung ist wie immer kostenlos. Danach sind wir an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihren möglichen Anspruch zu prüfen und am Ende auch durchzusetzen.

Tausende Autokreditverträge sind hinsichtlich der Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Die meisten Verbraucher jedoch kennen sich mit den genauen rechtlichen Gegebenheiten eines Autofinanzierungsvertrages nicht so gut aus – wir jedoch schon. Wir wissen, welche Verträge fehlerhaft sind und verfügen hier über viel Erfahrung. So prüfen wir zusammen mit unseren Partneranwälten, ob Ihr Vertrag Fehler aufweist und widerrufen werden kann. Bei Erfolg bekommen Sie Ihre gezahlten Raten und Ihre Anzahlung zurückerstattet.

Da wir nicht möchten, dass Verbraucher ein Risiko eingehen, empfehlen wir Ihnen hier ein Vorgehen mit einer Rechtsschutzversicherung. Diese deckt sämtliche Kosten. Aktuell können wir aufgrund der Rechtslage beim Widerruf von Autokreditverträgen nur Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung annehmen. Wir gehen aber davon aus, dass sich diese Umstände bald wieder ändern.

Wir bekommen auch hier erst ein Erfolgshonorar, wenn wir erfolgreich waren, das heißt, wenn der Vertrag tatsächlich widerrufen werden konnte.

Gut zu wissen: Die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, bezahlen Sie oft eine sogenannte Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt oder Eigenanteil genannt. Diese Summe haben Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart und Sie finden die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung in Ihren Vertragsbedingungen. Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen ist eine Selbstbeteiligung üblich.

Alle Details zu unseren Leistungen finden Sie auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese haben wir hier für Sie verlinkt.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)