Facebook Datenleck!!
Etwa 6 Mio. deutsche Nutzer betroffen!

Bekannt aus:

Facebook Datenleck – wurden Ihre persönlichen Daten auch geleakt?

In einem Hackerforum sind kürzlich 533 Millionen Datensätze von Facebook-Usern aufgetaucht. Von diesem Facebook-Datenleck sind auch etwa 6 Millionen deutsche Nutzer betroffen. Die enthüllten Informationen umfassen vollständige Vornamen, Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie persönliche Angaben wie Beziehungsstatus. Auf dieser Webseite können Sie überprüfen, ob auch Sie vom Datendiebstahl betroffen sind.

Verbraucherhilfe24

 

Mit viel Herzblut und Engagement betreut die Firma seit 2013 die Verbraucher, die geschädigt wurden und rechtliche Hilfe benötigen. Verbraucherhilfe24 ist auch TÜV-Zertifiziert

Welche Folgen kann das Facebook Datenleck haben?

Die Datenpanne birgt für Betroffene eine große Gefahr. Durch die veröffentlichten Daten kommt es zu einem Anstieg an betrügerischen Spam-Nachrichten. Oft sind diese Nachrichten bereits anhand der unglaubwürdigen Aussagen oder Rechtschreibfehler erkennbar, allerdings wird dies durch die vielen Informationen, die durch das Leak verfügbar sind, erschwert. Da Facebook-Profile sehr viele persönliche Informationen enthalten, können betrügerische Nachrichten nun sehr viel glaubwürdiger erscheinen.

Diese Rechte stehen Ihnen zu, wenn Ihre Daten vom Facebook Datenleck betroffen sind

Sie haben das Recht, von Facebook Schadensersatz in einer Höhe von bis zu 5.000,- € sowie Auskunft über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und Unterlassung für die Zukunft zu verlangen. Wir beraten Sie gerne darüber, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen und welche Gegenmaßnahmen Sie ergreifen können.

Datenlecks nicht nur bei Facebook sondern auch bei OTTO, MediaMarkt, Idealo und Kaufland

Im Juni 2021 teilte ein IT-Spezialist mit, dass er bei seinen Recherchen auf eine schlecht gesicherte Softwareschnittstelle des Gelsenkirchener IT-Dienstleisters Modern Solution gestoßen ist. Durch diese Lücke waren zahllose Datensätze von Kunden großer Online-Shops im Internet einsehbar – unter anderem von OTTO, MediaMarkt, Idealo und Kaufland. Der Händlerzugang des Dienstleisters war nicht ausreichend geschützt, so dass Kunden des Dienstleisters die Datenbanken aller anderen Kunden sowie die Transaktionen von deren Endkunden einsehen konnten. Sensible Daten wie Mail- und Postadressen, Bestellinformationen, Telefonnummern und sogar Bankverbindungen waren frei im Netz abrufbar – teilweise über einen beachtlichen Zeitraum von mehreren Jahren. Sicherheitsexperten befürchten finanzielle Folgeschäden für die rund 700.000 betroffenen Verbraucher. Nach Aussage des IT-Spezialisten gab es keine Verschlüsselung der sensiblen Daten. Zudem seien alte Kundendaten seit Jahren nicht gelöscht worden, obwohl dies laut Gesetz vorgeschrieben ist.

Auch weitere Unternehmen von Datenlecks betroffen

Amorelie, Raisin Pension, Spreadshirt, easyJet, Scalable Capital, Mastercard Priceless Specials, Ledger, Autovermietung Buchbinder: All diese Unternehmen waren in der Vergangenheit von Datenlecks betroffen! Gestohlen wurden ua. Bankdaten, Zugangsdaten, Bestellinformationen und Vertragsdaten.

Allein bei der Autovermietung Buchbinder waren rund 3 Mio. Kundendaten wie Namen und Zahlungsdaten im Internet sichtbar. Den Spitzenplatz unter den genannten Firmen stellt easyJet dar. Von rund 9 Mio. Kunden sind Daten wie Anschrift, Reiseziele und E-Mail-Adressen von den Hackern erbeutet worden.

Wenn ein Unternehmen Ihnen gegenüber seine Auskunftspflicht verletzt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz

Gemäß Art. 34 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Betroffene eines Datenlecks umgehend zu informieren, sobald die Kenntnis von dem Leck bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen vorliegt. Dies ist jedoch weder seitens des IT-Dienstleisters noch der einzelnen Plattformen erfolgt, sodass betroffene Verbraucher bis heute auf die Benachrichtigung warten. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen ein kostenloses Online-Formular zur Verfügung, mit dem Sie Ihren individuellen Fall im Datenskandal prüfen lassen können.

Unsere Partnerkanzlei ist der Auffassung, dass die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen eine Pflichtverletzung gegenüber den Verbrauchern darstellt, welche Schadensersatzansprüche nach sich zieht – entsprechend Art. 82 DSGVO.

online-spielcasino-head
Facebook-Datenleck Check
tuev-zertifiziert
proven-expert
dataguard
Sie haben das Recht, von Facebook Schadensersatz in einer Höhe von bis zu 5.000,- € sowie Auskunft über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und Unterlassung für die Zukunft zu verlangen.














Nicole Pocha
Ihre persönliche Expertenberaterin

Montag – Freitag
08:00 – 19:00 Uhr

  +49 89 124147413