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13. Juli 2021

Dieselgate

Verbraucherfreundliches Diesel-Urteil vom BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut ein Urteil im Abgasskandal gefällt – ein verbraucherfreundliches.

Mehrere Abschalteinrichtungen vermutet

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt in Sachen Abgasskandal skeptisch. In seinem Urteil vom 13. Juli 2021, Az. VI ZR 128/20, zum Daimler-Abgasskandal bestärkt er die Rechte von Mercedes-Fahrern.

Zwar verneint der VI. Zivilsenat einen Schadensersatzanspruch aufgrund des sogenannten Thermofensters. Dennoch verweist er das Verfahren zur erneuten Überprüfung an die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Koblenz, zurück.

In einer Pressemitteilung des BGH heißt es dazu: „Unter den Umständen des Einzelfalles rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht aber konkreten Sachvortrag des Klägers zu einer der weiteren behaupteten Abschalteinrichtungen als prozessual unbeachtlich angesehen. Aus diesem Grund war die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, damit es die erforderlichen Feststellungen hierzu treffen kann. “

Das bedeutet: Es geht hier nicht nur um eine mögliche Abschalteinrichtung – sondern um mehrere. Darüber hatte der Kläger bereits am Oberlandesgericht Koblenz gesprochen. Diesen Vorwürfen sind die Richter allerdings nicht ordnungsgemäß nachgegangen. Daher müssen sie den Fall jetzt erneut prüfen.

Was bedeutet die Entscheidung für Dieselfahrer?

Experten schätzen das Urteil als positiv für Dieselfahrer ein. Zwar hat der BGH erneut klar gemacht, dass „der Einsatz der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) für sich genommen nicht ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) zu begründen“. Es müssen zur Sittenwidrigkeit „weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen“.
Allerdings werden auch beim Fahrzeughersteller Daimler, wie bereits bei anderen Fahrzeugherstellern, mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen vermutet. Ebenfalls liegen Rückrufe für mehrere Modelle vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor.

Indem der BGH den Fall nun zur erneuten Prüfung zurückgewiesen hat, wird die Frage, inwieweit die Fahrzeughersteller noch manipuliert haben, erneut verhandelt werden müssen.