Im Mittelpunkt der Schadensersatzklage steht ein Mercedes E 350 CDI Coupe, Motortyp OM 642, Euro 5, der im Jahr 2013 gekauft wurde.
Abgaswerte stimmen nur auf dem Prüfstand
Auch hier geht es, wie schon bei anderen Fahrzeugherstellern, um mehrere vermutete unzulässige Abschalteinrichtungen. So sei neben dem Thermofenster eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung im Einsatz. All diese Funktionen sorgten dafür, dass die Abgasgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Fahrbetrieb aber liegen sie weiter über den erlaubten Werten.