In dem Fall sprachen die Richter dem Käufer eines Golf VII 2.0 TDI die Rückerstattung des Kaufpreises zu. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung erhält der Käufer gegen Rückgabe des Fahrzeuges eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 20.885,71 Euro (Urteil vom 09.04.2021, Az. 8 U 68/20). Gekauft wurde der Golf im Jahr 2017, also nach Bekanntwerden des Abgasskandals, bei einem Autohaus für 21.750 Euro.
Zuvor war der Käufer beim Landgericht Halle gescheitert. Jetzt aber gaben ihm die Richter vom OLG Naumburg recht.
Kein Rückruf vom KBA
Bis dato bestritt VW stets die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen beim Motortyp EA 288. Ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) lag nicht vor. Das KBA habe auch keine Abschalteinrichtung erkennen können.