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25. Mai 2021

Dieselgate

Landgericht Stuttgart verurteilt Daimler-AG in Folge

Rund um den Abgasskandal entwickelt sich das Landgericht Stuttgart immer mehr zum „Albtraum“ der Daimler-AG. Doch was für Daimler eine Strafe ist, ist für die Verbraucher ein Segen: Das Recht ist auf Seiten der Geschädigten und Schadensersatz ist nicht nur möglich, sondern wird nun auch immer häufiger durchgesetzt.

So viel Schadensersatz spricht das Landgericht Stuttgart zu

Urteil vom 27.04.2021 – Schadensersatz 69.100 Euro

In einem weiteren Urteil muss die Daimler-AG einem Dieselkäufer den vollen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen. Der Verbraucher bekommt 69.100 Euro Schadensersatz vom Landgericht Stuttgart zugesprochen (Az.: 48 O 128/20). Gekauft hatte er den Mercedes S 350 im Jahr 2015 für 96.600 Euro.

Urteile vom 12.03.2021 – Schadensersatz 18.528,70 Euro

Am 12. März 2021 hat das Landgericht Stuttgart zwei weiteren geschädigten Verbrauchern im Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen (Az.: 14 O 460/20 und 14 O 652/20). Ein Kläger erhält für seinen Mercedes Benz GLK 220 CDI, 4MATIC 18528,70 Euro Schadensersatz. In einem weiteren Urteil wurde einem Diesel-Geschädigten für seinen Mercedes-Benz C 220 T CDI Blue EFFICIENCY 4319,44 Euro plus Zinsen zugesprochen.

Urteil vom 03.02.2021

Der Besitzer eines Mercedes E3 150 CDI T 4 Matic erhielt vom Landgericht Stuttgart Schadensersatz zugesprochen (Az. 48 U76/20). Daimler muss das Fahrzeug wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zurücknehmen. Verbaut ist in dem Fahrzeug der Motortyp OM 642 mit Euro 6. Für das Fahrzeug lag eine freiwillige Rückrufaktion vor. Das Besondere an diesem Urteil: Viele Gerichte vertreten meist die Meinung, dass ein verpflichtender Rückruf vorliegen muss. Hier sahen die Richter dies anders und es war unerheblich, ob es sich nun um einen freiwilligen oder einen verpflichtenden Rückruf handelte.

Urteil vom 16.12.2020 – Schadensersatz 23.451,14 Euro

23.451,14 Euro zuzüglich Zinsen bekommt ein Kläger für seinen Mercedes-Benz GLK 350 CDI 4Matic zugesprochen (Az.: 46 O 67/20). Damit erhält er über die Hälfte des Kaufpreises zurück. Der Kläger kaufte das Fahrzeug im Jahr 2014 mit 8431 Kilometern für 36.000 Euro. Am Tag der Verhandlung betrug der Kilometerstand 110.066 Kilometer.

Urteil vom 09.12.2020 – Schadensersatz 45.735,02 Euro

Für einen 2016 neu gekauften Mercedes erhielt ein Kläger 45.735,02 Euro Entschädigung (16 O 467/20). Es handelt sich um einen Mercedes GLC 250d 4MATIC, Kaufpreis 55.263,30 Euro. Bei der Verhandlung betrug der Kilometerstand 43.104 Kilometer. Damit bekam auch dieser Kläger für seinen Diesel, der über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügte, einen „guten Preis“.

Urteil vom 19.11.2020 – Schadensersatz 31.083,43 Euro

Auch mit diesem Urteil wurde die Daimler-AG zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt. Die Klägerin bekommt eine Entschädigung in Höhe von 31.083,43 Euro (Az.: 12 O 257/20). Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC. Die Klägerin kaufte das Auto im Jahr 2014 für 41.800 Euro. Daimler muss ihr ebendiesen Kaufpreis erstatten. Abzüglich der Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erhält die Klägerin 31.083,43 Euro.

Urteil vom 23.10.2020 – Schadensersatz 10.385,72 Euro

Im Oktober 2020 wurde einem Kläger für seinen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 28.135,72 Euro Entschädigung zugesprochen (29 O 305/20). Das Auto wurde 2015 für 35.500 Euro gebraucht gekauft. Der Kläger muss sich auch hier allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Diese wird hier für 300.000 Kilometer angesetzt und beträgt demnach ca. 50 Prozent des Kaufpreises. Der Kläger bekommt also nach Abzug der Nutzungsentschädigung 10.385,72 Euro.

Weitere Urteile: 17.263,37 Euro Schadensersatz

Neues Urteil: Das Landgericht (LG) Saarbrücken verurteilte Daimler am 9. April 2021 zu 17.263,37 Schadensersatz (Az. 12 O 320/19). Dabei ging es um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit Euro 5 Abgasnorm.

Neben dem Landgericht Stuttgart machen auch die Richter vom Landgericht Oldenburg mehr als klare Ansagen: So verurteilten die Richter Daimler am 4. März 2021 zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 39.126,18 Euro plus Zinsen (Az.: 16 O 1963/20). Dabei ging es um einen Mercedes GLC 220d FIN, den der Kläger im Jahr 2016 gebraucht für 48.920,90 Euro gekauft hatte. Zum Zeitpunkt der Klage hatte der Diesel einen Kilometerstand von 66.063.

Am 12. Januar 2021 erging ein weiteres Urteil vom Landgericht Oldenburg (Az.: 1 O 2018/20): Der Kläger bekam Schadensersatz in Höhe von 20.272,67 Euro plus Zinsen zugesprochen. Dieses Summe gab es für einen Mercedes C 220 CDI BlueTec, Euro 6 (Gebrauchtkauf 2015), in dem ein manipulierter Dieselmotor vom Typ OM 631 verbaut war.

Video: Die Daimler-AG unter Druck – Schon vor Jahren machte sich der Fahrzeughersteller aufgrund unerlaubter Abschalteinrichtungen verdächtig.

Daimler hat keine guten Karten vor den Richtern

Die Richter haben damit klar gemacht: Dieselfahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen haben vor diesem Gericht keine Chance. Betroffene bekommen Entschädigung zugesprochen. Für Dieselfahrer bedeutet das: Die Chancen auf eine Entschädigung stehen sehr gut.

Mehrere Fahrzeughersteller sind betroffen, nicht nur die Daimler-AG. Verbraucher haben jetzt mittlerweile den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sowie den Bundesgerichtshof (BGH) auf Ihrer Seite. Beide Institutionen haben sich bereits für die Rechte der Geschädigten ausgesprochen. Beim Fahrzeughersteller Daimler geht es dabei vor allem um die mögliche Abschalteinrichtung des Thermofensters.

Geklagt wird meist auf Erstattung des vollen Kaufpreises. Unter Abzug der Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer sind die Entschädigungssummen meist viel höher, als wenn die Kläger die Fahrzeuge auf dem freien Markt verkauft hätten.