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22. Juni 2021

Dieselgate

Immer mehr Verbraucher klagen im Abgasskandal

Der Dieselskandal ist längst nicht vorbei. Das belegen aktuelle Zahlen von Gerichten und Rechtsschutzversicherern.

Diesel-Streitwert steigt auf 26.000 Euro

Die Klagen im Diesel-Abgasskandal nehmen zu. Bis Ende Mai 2021 haben die Rechtsschutzversicherungen laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über eine Milliarde Euro für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten ausgegeben.

Über 350.000 Verbraucher haben ihre Rechtsschutzversicherung für eine Auseinandersetzung mit den Fahrzeugherstellern in Anspruch genommen. Damit hat sich auch der durchschnittliche Streitwert pro Dieselfall auf rund 26.000 Euro erhöht. Unter dem Streitwert versteht man den Wert des Streitgegenstandes. Nach dem Streitwert richtet sich auch die Höhe der Vergütung der Rechtsanwälte sowie die Höhe der Gerichtskosten.

Der Streitwert habe sich deshalb erhöht, weil immer mehr Dieselfahrer mit teuren Fahrzeugen, z.B. auch mit Wohnmobilen, Schadensersatz fordern.

30.000 mehr Klagen als im letzten Jahr

Was die Rechtschutzversicherungen melden, bestätigt auch der Deutsche Richterbund (DRB): Ein Ende der Klagen im Abgasskandal ist nicht in Sicht – im Gegenteil:
Im letzten Jahr sind bundesweit weitere 30.000 Diesel-Klagen hinzugekommen. Das geht aus einer Umfrage des DRB bei den 24 Oberlandesgerichten in Deutschland hervor.

Die Zahl der Klagen sei zwar nicht so hoch wie im 2019 (damals waren es rund 40.000 Fälle). Allerdings sei sie dreimal so hoch wie 2018 (rund 10.000 Verfahren).

VW und Daimler ganz vorn

„Fast sechs Jahre nach dem Auffliegen des Abgasskandals ist ein Ende der gerichtlichen Aufarbeitung noch nicht in Sicht“, so Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbunds gegenüber der Funke Mediengruppe.
Besonders die Zahl der Klagen gegen VW und Daimler sei gestiegen. Bei VW ginge es dabei vor allem um Fahrzeuge mit neueren Motoren (z.B. EA 288). Ebenso spiele bei vielen Verfahren das später aufgebrachte Softwareupdate eine Rolle, das nach Ansicht vieler Kläger die Manipulationen nicht beseitigt habe.