nun ist amtlich, was sich angekündigt hatte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) korrigiert den deutschen Bundesgerichtshof (BGH) und verlangt, dass Besitzer von Dieselfahrzeugen mit „Thermofenster“ entschädigt werden (EuGH, Az. C-100/21).
EuGH erleichtert Dieselklagen im Abgasskandal (Urteil vom 21.03.2023)

Was ist ein Thermofenster?
Das Thermofenster geht auf eine Softwareinstallation zurück. Es bedeutet, dass die Abgasreduktion insbesondere mit Blick auf Stickoxide nur in einem bestimmten Temperaturbereich stattfindet. Eine solche Motoreinstellung kann durchaus bei Extremtemperaturen oder beim Anlassen sinnvoll sein. Das Problem ist bloß, dass viele Hersteller ein solches Thermofenster für den Bereich zwischen 20-30 Grad eingerichtet haben. Da die Durchschnittstemperatur in Deutschland über das Jahr 10,5 Grad beträgt, arbeitet die Abgasreduktion also fast nie vollständig.
Welche Fahrzeughersteller sind betroffen?
Da das Thermofenster in beinahe allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher problemlos gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das wären neben VW, Audi und Porsche die Marken von Mercedes, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jeep, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.
Fazit: Vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen.
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