Deutsche Umwelthilfe gewinnt Grundsatzklage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt – bis zu 10 Millionen Pkw betroffen
Gut sieben Jahre nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals ist der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am 20.02.2023 der Durchbruch gegen immer noch auf unseren Straßen fahrende Betrugs-Diesel gelungen: Das Verwaltungsgericht Schleswig gab einer DUH-Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) statt und hob den sogenannten Freigabebescheid für ein VW-Golf-Modell mit dem Motor EA 189 auf. Das KBA hatte VW damit 2016 erlaubt, dass die entsprechenden Diesel-Fahrzeuge nach einem Software-Update wieder auf die Straßen durften – obwohl weiterhin illegale Abschalteinrichtungen vorhanden waren. Dadurch stoßen die Pkw bis heute mehr Stickoxide aus als erlaubt – extrem gesundheitsschädliche Abgasgifte, die allein in Deutschland für zehntausend vorzeitige Todesfälle jedes Jahr verantwortlich sind. Das Urteil ist eine schwere Niederlage für das KBA und das ihm übergeordnete Bundesverkehrsministerium. Es hat grundlegende Bedeutung, weil auch in vergleichbaren Verfahren nun entsprechende Urteile zu erwarten sind. Aktuell sind 118 weitere Verfahren der DUH gegen Freigabebescheide für Betrugsdiesel diverser Hersteller anhängig. Mittelbar sind bis zu 10 Millionen Autos in Deutschland betroffen. Das Gericht hat das KBA auch dazu verurteilt, gegen Volkswagen wegen der Entfernung der Abschalteinrichtungen tätig zu werden.