Diesel-Skandal Gewährleistung – sind Motoren mit Chiptuning ausgeschlossen?

Der Diesel-Skandal stellt Autokäufer der betroffenen Marken auf eine harte Probe. Sie müssen nicht nur prüfen, zu was sie nun verpflichtet sind, sondern auch, welche Rechte sie haben.

Darüber hinaus müssen sie sich selbst darum bemühen, mögliche Ansprüche geltend zu machen. Eine zusätzliche Problemstellung kann sich ergeben, wenn das Auto getunt wurde. Davon sind vor allem Turbodiesel betroffen. Das beliebte Chiptuning soll die Leistung der Fahrzeuge erheblich verbessern. Aber nicht jeder wählt den legalen Weg.

Was ist ein Chiptuning?

Das Chiptuning fasziniert vor allem Fahrer von schnelleren Dieselfahrzeugen. Das Nachrüsten ist relativ einfach. Wer über technisches Geschick verfügt, kann es sogar selbst einbauen und so die Motorleistung optimieren. Das Tuning verdichtet den Kraftstoff und erhöht damit die Menge der zur Verfügung stehenden Energie. Auch die Einspritzmenge wird erhöht, was insgesamt leistungssteigernd wirkt. Insgesamt kann ein solches Tuning die Leistungsfähigkeit des Motors um zehn Prozent erhöhen. Es ist also durchaus eine sinnvolle Investition. Gerade weil der Einbau mit etwas technischem Sachverstand so einfach ist, ist es für viele Fahrzeughalter verlockend, den Einbau selbst vorzunehmen oder einen illegalen Tuner zu beauftragen. Die Kosten liegen dann erheblich unter dem, was eine Fachwerkstatt veranschlagen würde. Allerdings ist diese Vorgehensweise nicht legal und kann weitreichende Folgen haben. Das gilt nicht für ein legal durchgeführtes Tuning. Wer sich also für ein Chiptuning entscheidet, sollte den Nachweis der Fachwerkstatt unbedingt aufbewahren. Andernfalls drohen unangenehme und kostenintensive Folgen.

Chiptuning und Diesel-Abgasskandal – was hat das miteinander zu tun?

Wenn Ihr Fahrzeug über ein Chiptuning verfügt, müssen Sie vorab klären, ob ein Softwareupdate möglich und nötig ist. Fehler beim Updaten könnten dazu führen, dass das vorhandene Chiptuning nicht mehr richtig arbeiten kann. Es ist auch möglich, dass das Tuning nach dem Softwareupdate neu eingestellt werden muss. All das sollte aber vorher geklärt werden, ganz besonders, da es auch um die Frage der Kostenübernahme geht. Das Update, das VW auf der Basis der schadhaften Software aufspielt, stört den getunten Chip. Das macht den Ablauf komplizierter.

Was sind die Voraussetzungen für das Chiptuning?

Damit das Chiptuning problemlos durchgeführt werden kann, muss die Zulassungsbescheinigung vor dem 31. Januar 2016 eingetragen worden sein. Hinweise finden sich in der Systemanwendung und hier unter den fahrzeugindividuellen Hinweisen. Fehlt diese Eintragung, ist aber eine Nachmeldung möglich. Im Normalfall fragen die Mechaniker deshalb in der Werkstatt vor dem Update, ob das Fahrzeug getunt ist. Sollte das bei Ihrem Fahrzeug der Fall sein, legen Sie möglichst die Rechnung vor, damit die Mitarbeiter wissen, womit sie es genau zu tun haben und Fehler vermeiden können. Natürlich ist das auch der Nachweis, dass das Tuning legal und von einem fachlich geschulten Mechaniker durchgeführt wurde. Von außen ist übrigens nicht zu erkennen, ob der Motor über ein Tuning verfügt. Verschweigen Sie das Tuning oder vergessen Sie es anzugeben, kann es Ihnen passieren, dass Ihr Fahrzeug anschließend nicht mehr fahrbereit ist.

Sind legal getunte Fahrzeuge überhaupt betroffen?

Viele Fahrer legal getunter Dieselfahrzeuge sind der Meinung, dass sie von der Rückrufaktion gar nicht betroffen sind, weil ihr Fahrzeug auf dem neuesten Stand ist. Schließlich nimmt das Tuning auch Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch und die Abgase. Wieder andere sind der Überzeugung, dass bei ihren Autos das Update gar nicht aufgespielt werden darf. Sie befürchten, dass sich die Daten gegenseitig stören und das Fahrzeug Schaden nimmt. Dazu ist wichtig zu wissen, dass beim Tuning nur die Daten für die Steigerung der Motorleistung aufgespielt werden. Diese Leistungsverbesserung wird auf einem Chip gespeichert. Dazu muss der Chip aber ausgebaut werden, wobei eine Reihe von Daten neu erfasst werden müssen. Natürlich ist das nur möglich, wenn der Hersteller bei der Produktion die Leistungsgrenze des Motors gar nicht vollständig ausgenutzt hat. Der Einbau des Chips muss zudem in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Auch das ist nur möglich, wenn er legal durch eine Fachwerkstatt eingebaut wurde. Ist das nicht der Fall, wird das Fahrzeug stillgelegt, sobald die zuständigen Stellen davon erfahren. Außerdem verliert der Fahrzeughalter mögliche Gewährleistungsansprüche im Rahmen der Garantie. Die Leistungssteigerung geht nahezu immer auch mit einem erhöhten Schadstoffausstoß einher. Das sorgt für weitere Probleme beim Nachrüsten. Vor diesem Hintergrund haben Autobesitzer, die einen Chip illegal haben einbauen lassen, beim Update laut VW ein erhebliches Problem, ihr Fahrzeug zulassungsfähig zu halten. VW hat mitgeteilt, dass zahlreiche illegale Tuningaktionen durch den Rückruf und die angekündigte Maßnahme offenkundig geworden sind. Wie viele es im Ergebnis tatsächlich sind, ist bislang unklar.

Was passiert mit dem getunten Chip?

Insgesamt 2, 4 Millionen Dieselfahrzeuge hat das Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen, um die schadhafte Software anzupassen. Kann der Besitzer des Fahrzeugs das legale Tuning nachweisen, drohen ihm keine Konsequenzen. Er muss auch für das Update für die vorgeschriebene Anpassung nicht aufkommen. Für die Kosten ist der Verkäufer zuständig. Der erhält die Summe wiederum vom Hersteller auf Antrag rückerstattet. Wer mit einem illegalen Tuning um Erstattung bittet, wird allerdings enttäuscht. Wie bei anderen technischen „Geräten“ auch, führt jede Manipulation zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung. VW sieht sich an dieser Stelle nicht zuständig, den Schaden zu beseitigen. Wer davon betroffen ist, sollte mit einer Fachwerkstatt klären, ob und wie er das Tuning rückgängig machen und beim neuen Aufspielen legalisieren kann. Gerade bei neuen Fahrzeugen sollten sich Betroffene um Klärung bemühen, denn noch ist unklar, ob durch das Updaten der fehlerhaften Software langfristig Nachteile entstehen, die ihrerseits zu Schadenersatz berechtigen.


Relevante Quellen:

ZEITADACRaceChip

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