In dem Auskunftsersuch forderte Transparency Deutschland u. a. die Offenlegung aller dem Bundesverkehrsministerium bekannten Abschalteinrichtungen gemäß der Verordnung 715/2007/EG vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen.
Konkret wollte man wissen, um welche Art von Abschalteinrichtung es sich bei den jeweiligen Modellen und Herstellern handelt, ob diese als zulässig oder unzulässig angesehen werden und wie sie wirken.
Weiterhin wurde angefragt, welche deutschen Fahrzeughersteller zu Bußgeldzahlungen aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen herangezogen wurden – unabhängig davon, ob es am Ende zu einer Bußgeldverpflichtung kam oder nicht.
Anfrage zum Dieselskandal aufgegeben
Für das Auskunftsersuch berief sich Transparency Deutschland auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden und sonstigen Bundesorganen regelt, sowie auf das Umweltinformationsgesetz (UIG).