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01. Juli 2021

Dieselgate

BMW im Abgasskandal – Oberlandesgerichte zweifeln an Unschuld

Die Karten im BMW-Abgasskandal werden neu gemischt: Nach Ansicht der Richter von zwei Oberlandesgerichten hat der Hersteller nicht nur eine, sondern gleich sieben Abschalteinrichtungen verbaut.

Richter sehen Beteiligung am Abgasbetrug

Die Richter vom Oberlandesgericht (OLG) Köln sehen durchaus eine Beteiligung des Fahrzeugherstellers an den Schummeleien mit unzulässigen Abschalteinrichtungen (Urteil vom 28.05.2021, Az. 19 U 134/20) In dem Fall geht es um einen BMW, Modell M550d xDrive mit Motor Typ N57, Euro 6. Der Käufer erwarb das Auto im Februar 2016 gebraucht für 72.200 Euro.

Die Richter heben mit dem Urteil das vorherige Urteil vom Landgericht Köln auf (Az.: 36 O 59/19) und weisen den Vorgang nach Köln zurück. Die Schadensersatzansprüche sollen von der ersten Instanz erneut geprüft werden.

Richter sehen Beteiligung am Abgasbetrug

Die Richter vom Oberlandesgericht (OLG) Köln sehen durchaus eine Beteiligung des Fahrzeugherstellers an den Schummeleien mit unzulässigen Abschalteinrichtungen (Urteil vom 28.05.2021, Az. 19 U 134/20) In dem Fall geht es um einen BMW, Modell M550d xDrive mit Motor Typ N57, Euro 6. Der Käufer erwarb das Auto im Februar 2016 gebraucht für 72.200 Euro.

Die Richter heben mit dem Urteil das vorherige Urteil vom Landgericht Köln auf (Az.: 36 O 59/19) und weisen den Vorgang nach Köln zurück. Die Schadensersatzansprüche sollen von der ersten Instanz erneut geprüft werden.

Verdacht: sieben Abschalteinrichtungen wurden verbaut

Jetzt muss BMW zu dem Vorwurf Stellung beziehen, der besagt, dass in dem Fahrzeug ganze sieben verschiedene Abschalteinrichtungen vermutet werden: Thermofenster, Prüfstandserkennung, Lenkwinkelerkennung, Betriebszeiterkennung, Radrotationserkennung, Beschleunigungs- und Radwinkelerkennung. All das sind Vorrichtungen, die verwendet werden, um die Abgaswerte zu verfälschen.
Im Februar 2018 erfolgte zu dem Fahrzeug ein Rückruf durch BMW zum Software-Update. Weiterhin gab es einen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Sachverständiger soll prüfen

Eine ähnliche Entscheidung hat das OLG Schleswig-Holstein zu einem BMW X1 mit dem Motortyp N 47 getroffen (Az. 1 U 94/20). Auch hier wurde ein Urteil, das vorher zugunsten von BMW gefällt wurde, aufgehoben. Das OLG verweist das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Lübeck zurück.

Die Meinung der OLG-Richter ist dabei recht eindeutig: Sie sehen die Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegen. Dies sei so deutlich, dass jetzt ein Sachverständiger eingeschaltet wird. Er muss klären, warum die Abgaswerte zwischen Prüfstand und Fahrbetrieb so weit auseinanderliegen.

Fehlender KBA-Rückruf bedeutet nichts

Für das Fahrzeug lag kein Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor. Das spielte für die Richter jedoch keine Rolle: Sie ordneten die genauere Prüfung an.
Für BMW bedeutet das: Zwei Oberlandesgerichte in Deutschland haben gerade starke Zweifel an der „Unschuld“ des Fahrzeugherstellers geäußert. Was das in Zukunft für den Hersteller bedeutet, wird sich zeigen. Für geschädigte Kunden im Abgasskandal sind das jedenfalls mehr als gute Neuigkeiten.