Grundsätzlich habe damit jeder VW-Dieselkäufer Anspruch auf Entschädigung – also auf die Rückzahlung seines Kaufpreises.
Jetzt war Volkswagen der Ansicht, dass der Schadenersatzanspruch entfalle, wenn Kunden während des Rechtsstreits das Auto verkauft hätten. Das verneinte der BGH (Urteil vom 20. Juli 2021 – VI ZR 575/20).
Anspruch auf Schadensersatz bleibt bestehen
VW habe nach wie vor durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit Abschalteinrichtung den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Demnach steht ihm grundsätzlich Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises zu, abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs.