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23. April 2021

Dieselgate

Audi mit VW-Motor: Audi muss nun doch Schadensersatz zahlen

Oberlandesgericht München entscheidet: Audi muss ca. 20.000 Euro Entschädigung zahlen, auch wenn der Abgasskandal-Motor von VW kommt. Damit widersprechen die Münchner Richter einem Urteil vom BGH.

Audi-Kläger bekommt fast 20.000 € Schadensersatz

Muss Audi für Motoren im Abgasskandal haften, die vom Mutterkonzern VW geliefert wurden? Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München, lautet die Antwort: Ja.

Demnach muss Audi für einen von VW hergestellten Motor haften und Schadensersatz zahlen (Urteil vom 20.04.202, Az.: 5 U 6625/20). Der Kläger konnte seinen Schadensersatz für einen Audi A 4 Avant 2.0 TDI Multitronic S-line erhöhen und bekam 19.656,94 Euro Entschädigung zugesprochen. Dies ist mehr als die Hälfte seines Kaufpreises.

Gekauft wurde das Auto im Jahr 2014 fast neu für 33.000 Euro und hatte zum Zeitpunkt der Klage einen Kilometerstand von 121.509 km.

BGH urteilte bei Audi anders

Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem ähnlichen Fall anders entschieden. Nach Ansicht des BGH kann man Audi für manipulierte Motoren, die vom VW-Mutterkonzern kommen, nicht haftbar machen. So urteilten die Richter in Karlsruhe: Audi muss vorerst nichts zahlen (Urteil vom 8. März 2021 – VI ZR 505/19).
Schadensersatz habe Audi nur zu zahlen, wenn man von den Manipulationen gewusst habe. Allein die Tatsache, dass der VW-Motor mit einer illegalen Abschalteinrichtung bei Audi verbaut würde, reiche nicht aus.

Urteil steht – keine Revision

Dem setzte das Oberlandesgericht München nun sein aktuelles Urteil entgegen. Das OLG München ließ keine Revision zu.
Interessant ist bei diesem Urteil auch, dass die Ansprüche nicht verjährt sind, obwohl der Kläger das Auto schon 2014 gekauft hatte. Bemerkt hatte der Kläger die manipulierte Abschalteinrichtung erst später, im Jahr 2018.