Demnach muss Audi für einen von VW hergestellten Motor haften und Schadensersatz zahlen (Urteil vom 20.04.202, Az.: 5 U 6625/20). Der Kläger konnte seinen Schadensersatz für einen Audi A 4 Avant 2.0 TDI Multitronic S-line erhöhen und bekam 19.656,94 Euro Entschädigung zugesprochen. Dies ist mehr als die Hälfte seines Kaufpreises.
Gekauft wurde das Auto im Jahr 2014 fast neu für 33.000 Euro und hatte zum Zeitpunkt der Klage einen Kilometerstand von 121.509 km.
BGH urteilte bei Audi anders
Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem ähnlichen Fall anders entschieden. Nach Ansicht des BGH kann man Audi für manipulierte Motoren, die vom VW-Mutterkonzern kommen, nicht haftbar machen. So urteilten die Richter in Karlsruhe: Audi muss vorerst nichts zahlen (Urteil vom 8. März 2021 – VI ZR 505/19).