Anne F. und Simon P. freuen sich nicht nur über ihr Babyglück, sondern auch über abgewickelten Autokredit (Symbolbild).
Ein Traum in Weiß
Freunde treffen, Runden drehen und natürlich fachsimpeln – Simon P.* aus Köln ist tief in der Tuner-Szene verwurzelt. „Mich fasziniert einfach das Zusammenspiel der Technik. Sound und PS sind aber auch nicht unwichtig.“, sagt der 25-jährige Maschinenschlosser lachend. Sein Traumauto hatte er vor einiger Zeit gefunden: Einen weißen Nissan 370Z. „Ich habe schon lange überlegt, ob ich wirklich einen Kredit dafür aufnehmen soll.“ Nach unzähligen Abenden mit dem Taschenrechner in der Hand fasste er gemeinsam mit seiner 23-jährigen Freundin Anne F.* den Entschluss, Geld zu leihen und den Wagen zu kaufen. „Ich finde das Auto auch hammermäßig!“, bekräftigt die Bankangestellte.
Stolz steuerte das junge Paar den Sportwagen durch Köln und Umgebung. „Natürlich mussten wir auch auf dem Hockenheimring fahren. Das war ein einmaliges Erlebnis.“, sagt Simon P.* schwärmerisch. Und es blieb auch wirklich ein einmaliges Erlebnis. Denn, wie wie so oft im Leben, hatten sich die Prioritäten bald verändert. „Wir wollten schon immer Kinder und jetzt hat es endlich geklappt!“, lacht Anne F.* und legt den Arm auf den Babybauch.
Die Lösung in veränderten Zeiten
Die Zeiten waren aber nicht immer so unbeschwert, denn ein Baby braucht nicht nur ein Bettchen und Kleidung, sondern auch einen Platz im Auto. „Der Nissan war einfach unpraktisch.“, erklärt der Maschinenschlosser wehmütig. Das Problem: Ein neues Fahrzeug kostet Geld und der Rennwagen war noch nicht abbezahlt.
Was also tun? „Ein Freund hat mir erzählt, dass man einen Autokreditvertrag widerrufen kann. Am Ende hatte er nicht nur sein Geld zurückbekommen, sondern ist sein Auto quasi umsonst gefahren.“, sagt Simon P. Normalerweise kann der Kreditnehmer nur innerhalb von 14 Tagen von dem Vertrag zurücktreten. „Mein Kumpel hat mir jedoch einen Trick verraten: In vielen Kreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.“, erklärt der 25-Jährige grinsend. Das herauszufinden ist aber gar nicht so leicht. Glücklicherweise gibt es dafür spezialisierte Rechtsdienstleister, die sich kostenlos auf die Fehlersuche begeben.
Geld zurück und Sportwagen kostenlos gefahren
Die Widerrufsbelehrungen sind nämlich gespickt mit juristischen Fachausdrücken, die der Laie nur schwer verstehen kann. „Die Partneranwälte von Verbraucherhilfe24 fanden in unserem Vertrag sofort falsche Passagen.“, sagt Anne F. und kann sich ein Lachen nicht verkneifen. Die Tipps und Tricks der Juristen zum Widerruf des Autokredites seien „goldrichtig“ gewesen. Immerhin konnte der Vertrag so rückabgewickelt werden. „Das hat zwar auch etwas gedauert, aber am Ende haben wir die bezahlten Raten und die Anzahlung wieder bekommen.“, ergänzt die 23-Jährige glücklich.
Etwas schade sei es ja schon, dass der Nissan seitdem nicht mehr vor der Haustür steht, aber mit Kind habe kein Weg mehr an einer „Familienkutsche“ vorbeigeführt. „Was mich besonders freut ist, dass wir das Geld für den Kredit für den Nissan 370Z erhalten haben und daher den Wagen quasi umsonst gefahren sind.“, sagt Simon P. „Keine Angst, unser Ford S-Max kann auch getunt werden. Aber erst nachdem wir einen vernünftigen Kindersitz gekauft haben.“, fügt Anne F. lachend an.
Anne F. und Simon P. ließen ihren Autokreditvertrag mithilfe der Partneranwälte von Verbraucherhilfe24 widerrufen. Im Zuge des Verfahrens erhielten sie das eingezahlte Geld und die Anzahlung gegen Abgabe des Fahrzeugs zurück.
*Namen geändert