Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle Verbrauchern beim Widerruf von Autokreditverträgen den Rücken gestärkt. Im 13. Januar 2021 erging ein entsprechendes Urteil gegen die Volkswagen Bank (AZ 3 U 47/20): Ein Verbraucher konnte sein Auto gegen Rückzahlung seines Kredites zurückgeben.
Bei der Klage ging es um einen VW Passat 2.0 TDI. Der Käufer finanzierte das Auto per Finanzierungsvertrag über die Volkswagen Bank. Abgeschlossen wurde der Vertrag im März 2016. Nach erfolgtem Widerruf des Vertrages bekommt der Kläger gegen Rückgabe des Fahrzeuges über 21.000 Euro zugesprochen.
Verträge müssen verständlich formuliert sein
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Volkswagen Bank ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Ist dies der Fall – also wird fehlerhaft oder gar nicht über das Widerrufsrecht belehrt – können Autokreditverträge auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden.
Bei dem Urteil folgt das OLG einem wegweisenden Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Darin geht es um sogenannte Kaskadenverweise. Dabei verweisen die Banken beim Beginn der Widerrufsfrist auf einen anderen Paragrafen, der wiederum zu weiteren Vorschriften und Paragrafen führt.
Verbraucher, die meistens juristische Laien sind, können solche Angaben unmöglich verstehen. Entsprechend gab der EuGH vor, dass Autokreditverträge verständlich formuliert werden müssen und Verbraucher über alle Punkte aufgeklärt werden sollten. Ist dies nicht der Fall, können die Verträge widerrufen werden.
Millionen Verträge betroffen
Diese bestimmte Klausel, die im Darlehensvertrag der Volkswagen Bank zu finden ist, findet sich so auch bei Verträgen von anderen Banken. Entsprechend gehen die Partneranwälte von Verbraucherhilfe24 sowie weitere Rechtsexperten davon aus, dass Millionen weitere Autokreditverträge betroffen sind.
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