Dr. Dominic Krutisch, Partneranwalt von Verbraucherhilfe24, gibt Auskunft.
Was sagt der BGH?
Wichtig ist bei diesen Urteilen nicht nur, was der BGH entschieden hat – sondern was er noch nicht entschieden hat.
„Banken haben in ihren Verträgen viele weitere Informationen missverständlich oder überhaupt nicht erteilt. Hierzu hat der BGH noch nicht entschieden“, so Dr. Krutisch. „Hier sind weiterhin fundierte Klagen und gute Ergebnisse vor Gericht möglich. Die Chancen haben sich insoweit grundsätzlich nicht vermindert.“
Banken müssen zum Beispiel das bei der Kündigung des Kredits einzuhaltende Verfahren richtig und unmissverständlich darstellen. Das ist laut Dr. Krutisch längst nicht der Fall: „Mehrere Banken haben zur Form der Kündigung, also wie die Kündigung zu erklären ist, schon mal gar keine oder falsche Angaben gemacht.“
Betroffen sind diese Banken:
- Volkswagen Bank (ebenso Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank; bis inklusive 2017)
- Mercedes-Benz Bank
- BNP Paribas (Commerz Finanz)
- Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK)
- RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan, Infiniti)
- PSA Finance (Citroen Bank, Peugeot Bank)
- akf Bank
- MKG Bank (Mitsubishi)
- FCA Bank (Alfa Romeo, Fiat, Jeep, Abarth, Maserati, Jaguar, Land Rover)
- Targo Bank
Und das ist noch nicht alles
„Es sind weitere Fehler möglich und in vielen Verträgen auch vorhanden“, so Dr. Krutisch. „In manchen Fällen wurde den Autokäufern beispielsweise gar kein Darlehensvertrag für ihre Unterlagen ausgehändigt oder es handelte sich nur um Auszüge auf einzelnen Blättern. Diesen Verbrauchern nützt es natürlich nichts, wenn das Vertragsformular als solches alle Informationen enthielt. Auch hier kann mit guter Begründung geklagt werden.“
Zusammengefasst bedeutet das: Auch nach diesen BGH-Urteilen ist ein Widerruf einer fehlerhaften KFZ-Finanzierung möglich. Ist der Widerruf erfolgreich, folgt eine Rückabwicklung des Vertrags. Wer sein Auto also privat mit einem Kredit finanziert hat, der vom Autohändler vermittelt wurde, sollte seinen Vertrag in jedem Fall auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung prüfen lassen.