ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERBRAUCHERHILFE 24 – PORTAL FÜR VERBRAUCHERRECHTE
VH24 GmbH
Bahnhofstr. 96, 82166 Gräfelfing
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 217774
§1 Vertragsgegenstand, Leistungen
(1) Bei der VH24 GmbH handelt es sich um einen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Inkassodienstleister. Die VH24 GmbH wird nachfolgend als Auftragnehmer, der Kunde als Auftraggeber bezeichnet.
(2) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, Schadensersatzansprüche aufgrund von Manipulationen an der Abgastechnik gegenüber dem Fahrzeughersteller durchzusetzen, sofern diese erfolgversprechend sind. Diese wird der Auftragnehmer entweder selbst außergerichtlich geltend machen, soweit dieser hierzu als Inkassodienstleister rechtlich befugt ist, oder dem Auftraggeber geeignete Rechtsanwälte für die außergerichtliche bzw. gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche vorschlagen. Die hierfür erforderlichen Informationen werden von dem Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber beschafft. Falls der Auftraggeber einen vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Rechtsanwalt beauftragt, stellt der Auftragnehmer dem beauftragten
Rechtsanwalt alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung.
(3) Durch diese Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese AGB des Auftragnehmers ausdrücklich an und akzeptiert diese vollumfassend.
§2 Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
(1) Falls der Auftraggeber einen vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Rechtsanwalt zur Durchsetzung der Ansprüche bevollmächtigt, entsteht das Mandatsverhältnis (Geschäftsbesorgungsauftrag) ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Rechtsanwalt. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, dem beauftragten Rechtsanwalt die erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen.
(2) Falls der Auftraggeber nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt oder die Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall keine Deckung erteilt, gilt zudem Folgendes: Entweder übernimmt der Auftragnehmer das Risiko der Prozessfinanzierung selbst oder er beauftragt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einen dritten Prozesskostenfinanzierer gemäß den Regelungen des nachfolgenden Absatzes. Hierzu erteilt der Auftraggeber hiermit dem Auftragnehmer explizit und uneingeschränkt Vollmacht. Ferner gilt: Die im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche des Auftraggebers anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden vom Auftragnehmer oder von dem beauftragten Prozesskostenfinanzierer nur übernommen, soweit der Auftragnehmer oder der beauftragte Prozesskostenfinanzierer seine Zustimmung zur Klageerhebung erteilt hat und sofern der Auftraggeber nicht ohne Zustimmung, insbesondere durch Unterzeichnung eines Vergleichs, Kosten zur Entstehung bringt.
(3) Für den Fall, dass die Kosten der beabsichtigten Rechtsverfolgung nicht durch eine Rechtsschutzversicherung getragen werden, der Auftraggeber für diese nicht selbst einzustehen wünscht und keine sonstige Finanzierung (z. B. Prozesskostenhilfe) gewährleistet ist, die Ansprüche des Auftraggebers nicht außergerichtlich durchgesetzt werden können oder die außergerichtliche Durchsetzung mit erheblichen Kosten verbunden ist und hinreichende Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Ansprüche bestehen, bevollmächtigt der Auftraggeber bereits jetzt den Auftragnehmer, in eigener Verantwortung einen geeigneten Prozesskostenfinanzierer auszuwählen und mit diesem namens des Auftraggebers einen Prozessfinanzierungsvertrag abzuschließen, dem Prozesskostenfinanzierer alle für die Anbahnung und Durchführung des Prozesskostenfinanzierungsvertrages erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen und die Kommunikation und erforderliche Handlungen mit diesem durchzuführen. Die Verrechnung der Erfolgsbeteiligung wird in diesem Fall zwischen der VH24 GmbH und dem Prozesskostenfinanzierer unmittelbar gemäß den Regelungen dieses Vertrags erfolgen.
(4) Ändert sich von Seiten des Auftragnehmers die Einschätzung der Erfolgsaussichten (z. B. aufgrund neuer Gerichtsentscheidungen, neuer tatsächlicher und rechtlicher Umstände), kann der Auftragnehmer die Kostenfreistellungszusage auf die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten anwaltlichen Maßnahmen (etwa auf die außergerichtliche Tätigkeit) begrenzen. In diesem Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Entscheidung mit, dass der Vertragszweck nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann und daher keine weiteren Rechtsverfolgungskosten übernommen werden können. Falls der Auftraggeber das mit dem Rechtsanwalt bestehende Mandat trotzdem fortsetzen möchte, trägt der Auftraggeber die ab diesem Zeitpunkt entstehenden weiteren Kosten selbst. Die Kostenfreistellungszusage des Auftragnehmers gilt in diesem Fall für alle bis zum Zeitpunkt der Mitteilung der fehlenden Erfolgsaussichten angefallenen Rechtsverfolgungskosten.
§3 Vertragsschluss
Durch den Klick auf den entsprechenden Button auf der Homepage der Verbraucherhilfe24.de gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss dieses entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags zur Durchsetzung seiner Ansprüche nebst der Vollmacht gemäß § 2 Abs. 2 ab. Der Antragsnehmer nimmt diesen Auftrag durch ausdrückliche Erklärung, z. B. per E-Mail, an. Der Auftraggeber ist an sein Angebot 15 Bankarbeitstage gebunden. Die Bindefrist beginnt mit dem Tag der Abgabe ihres Angebots. Die geltendzumachenden Schadensersatzansprüche sind in erster Linie gegen den Hersteller des KfZs gerichtet und beinhalten in der Regel die Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Kfz.
§4 Vergütung, Erfolgshonorar
(1) Falls der Auftraggeber über eine Rechtschutzversicherung verfügt und die Rechtschutzversicherung im konkreten Fall Deckung erteilt, gilt Folgendes: Bei Erreichen des Vertragszwecks erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber für seine Tätigkeit eine Erfolgsvergütung. Die Höhe der Erfolgsvergütung ist abhängig von der Höhe des realisierten Erlöses (Mehrwert), und beträgt 17 % (inklusive Umsatzsteuer) aus dem realisierten Erlös. Falls Folge des Schadensersatzanspruchs die Übereignung und Übergabe des streitgegenständlichen Kfz an den Hersteller ist, erhält die Auftragnehmerin jedoch lediglich 6 % (inklusive Umsatzsteuer) des Erlöses.
(2) Falls der Auftraggeber nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügt oder die Rechtschutzversicherung im konkreten Fall keine Deckung erteilt, gilt Folgendes: Bei Erreichen des Vertragszwecks erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber für seine Tätigkeit eine Erfolgsvergütung. Die Höhe der Erfolgsvergütung ist abhängig von der Höhe des realisierten Erlöses und beträgt 35% des realisierten Erlöses (außergerichtlich) und 49% (gerichtlich). Falls Folge des Schadensersatzanspruchs die Übereignung des Kfz an den Hersteller ist, erhält die Auftragnehmerin 25% des Erlöses.
(3) Erlös: Zum Erlös der finanzierten Rechtsdurchsetzung gehört jeder unmittelbar durch eine gerichtliche Entscheidung, einen Vergleich, ein Anerkenntnis oder durch sonstige Rechtsgeschäfte eintretende Vermögensvorteil einschließlich der Befreiung von Verbindlichkeiten sowie jede Leistung auf die streitigen Ansprüche, auf die im Zusammenhang mit der finanzierten Rechtsdurchsetzung entstandenen Ansprüche oder auf solche Ansprüche, die an die Stelle solcher Ansprüche getreten sind. Umsatzsteuerbeträge, die in den streitigen Ansprüchen enthalten sind, gehören ebenfalls zum Erlös.
§5 Abrechnung, Auszahlung
(1) Der Auftragnehmer oder der von ihm beauftragte Prozesskostenfinanzierer ist berechtigt, seinen Anspruch auf Erfolgshonorar gegenüber dem Auftraggeber gegen die Forderung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer auf Herausgabe des infolge der Ausführung der Beauftragung Erlangten aufzurechnen.
(2) Als Folge der Aufrechnung gemäß § 5 (1) zahlt der Auftragnehmer den verbleibenden Anteil an den Auftraggeber aus, wenn die Leistung des jeweiligen Gegners an den Auftragnehmer oder die bevollmächtigten Rechtsanwälte bewirkt wurde.
(3) Der Auftraggeber erteilt den beauftragten Rechtsanwälten die Anweisung, sämtliche von dem jeweiligen Gegner bewirkten Leistungen an den Auftragnehmer zum Zweck der Abrechnung auszukehren (weiterzuleiten).
(4) Zur Schlussabrechnung und Auszahlung an den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, sobald diesem die für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Zahlung der Versicherungsgesellschaft geleistet wurde.
§6 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber arbeitet mit dem Auftragnehmer zusammen, um den Vertragszweck zu erreichen. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, alle hierfür erforderlichen Informationen nach seinem Kenntnisstand vollständig mitzuteilen, insbesondere den zugrundeliegenden Sachverhalt. Ebenso stellt der Auftraggeber die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Durch den Auftragnehmer angeforderte Informationen teilt der Auftraggeber unverzüglich mit. Auf Nachfrage des Auftragnehmers angeforderte Unterlagen stellt der Auftraggeber unverzüglich zu Verfügung, soweit es ihm möglich ist. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Hieraus entstehende rechtliche und wirtschaftliche Nachteile für den Auftraggeber sind ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten.
(2) Die vom Auftraggeber zur Durchführung des Vertrags angeforderten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) sind vom Auftraggeber vollständig und korrekt anzugeben. Insbesondere gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Kontoverbindung an, auf die der Auftragnehmer Geld im SEPA-Verfahren überweisen kann. Sollten sich die vorgenannten Daten nach Vertragsschluss ändern, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die entsprechende Änderung unverzüglich mit. Für die Folgen einer verspäteten Mitteilung trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Hieraus entstehende rechtliche und wirtschaftliche Nachteile für den Auftraggeber sind ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, wenn er Leistungen des jeweiligen Gegners erhält oder dieser mit ihm in Kontakt tritt.
(4) Falls mehrere Auftraggeber als Gesamtgläubiger dem Auftragnehmer nur ein Konto genannt haben, ist der Auftraggeber berechtigt, Zahlungen für die Gesamtgläubiger auf das genannte Konto anzuweisen
§7 Widerruf
Falls es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
§8 Kündigungsrecht des Auftragnehmers, Vertragsdauer
(1) Der Auftragnehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber kündigen, wenn im Laufe des Verfahrens Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine weitere Rechtsverfolgung nicht mehr überwiegend erfolgsversprechend erscheinen lassen.
Dies ist insbesondere bei Eintritt folgender Umstände der Fall:
a) Gerichts- oder Behördenentscheidungen, die die streitigen Ansprüche ganz oder teilweise zurückweisen. Hierzu können auch gerichtliche Hinweise mit nachteiligen Hinweisen gehören.
b) Nachteilige Gesetzesänderungen
c) Wegfall von Beweismittel bzw. nachteilig verlaufende Beweisaufnahmen
(2) Der Vertrag endet mit Zweckerreichung oder der Feststellung durch den Auftragnehmer, dass der Vertragszweck nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann. Der Vertragszweck ist erreicht, sobald die dem Auftraggeber zustehenden Leistungen durch den Auftragnehmer abgerechnet wurden.
§9 Kündigungs- /Widerrufsrecht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Bei einem Widerruf oder einer Kündigung des Auftraggebers ist dieser dem Auftragnehmer zum Ersatz der diesem bis zum Zeitpunkt des Widerrufs oder der Kündigung entstandenen Aufwendungen verpflichtet. Insbesondere fallen unter erforderliche Aufwendungen des Auftragnehmers sämtliche bis zum Zeitpunkt des Widerrufs oder der Kündigung entstandene Prozesskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens.
§10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Vertragszwecks.
(2) Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit der eingetretene Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers bzw. seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Hinsichtlich des Schadensumfangs ist dieser auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, für nicht vertragstypische Folgeschäden haftet der Auftragnehmer somit nicht. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter bzw. der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, falls
der Auftraggeber Schadensersatzansprüche gegen diese direkt geltend macht.
§11 Verschwiegenheitsverpflichtung und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer erhebt im Rahmen der Abwicklung des Vertrages personenbezogene Daten des Auftraggebers und beachtet dabei die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung und des Telemediengesetzes.
(2) Ohne Einwilligung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers nur erheben, verarbeiten, nutzen oder an Dritte weitergeben, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
(3) Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, über alle personenbezogenen Daten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit die Weitergabe der personenbezogenen Daten für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist oder der Auftragnehmer durch den Auftraggeber von der Schweigepflicht entbunden wurde oder gesetzliche Offenbarungspflichten bestehen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch für Erfüllungsgehilfen bzw. sonstige Vertragspartner des Auftragnehmers, mit denen der Auftragnehmer zum Erreichen des Vertragszwecks zusammenarbeitet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
(4) Der Auftraggeber ist explizit damit einverstanden, dass ihn der Auftragnehmer zu Beratungs- und Informationszwecken (einschließlich Werbung) telefonisch und/oder per E-Mail oder per Telefax kontaktiert.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Für dies gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform. Die Schriftform gilt auch für die Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sind oder werden einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die ungültigen oder undurchführbaren durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen in zulässiger Weise am nächsten kommen.
(3) Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, werden abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht anerkannt.
WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
VH24 GmbH
Bahnhofstr. 96
82166 Gräfelfing
MAIL auto@verbraucherhilfe24.de
FAX +49 (0)89 – 124 147 419
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular (hier zum Link) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standard-Lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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