Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bekannt aus:

VH24 GmbH
Bahnhofstr. 96, 82166 Gräfelfing
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 217774

§1 Vertragsgegenstand, Leistungen

(1) Bei der VH24 GmbH handelt es sich um einen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Inkassodienstleister. Die VH24 GmbH wird nachfolgend als Auftragnehmer, der Kunde als Auftraggeber bezeichnet.

(2) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, Schadensersatzansprüche aufgrund von Verletzung von Verbraucherrechten gegenüber Dritten geltend zu machen, sofern diese erfolgversprechend sind. Diese wird der Auftragnehmer entweder selbst außergerichtlich geltend machen, soweit dieser hierzu als Inkassodienstleister rechtlich befugt ist, oder dem Auftraggeber geeignete Rechtsanwälte für die außergerichtliche bzw. gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche vorschlagen. Die hierfür erforderlichen Informationen werden von dem Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber beschafft. Falls der Auftraggeber einen vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Rechtsanwalt beauftragt, stellt der Auftragnehmer dem beauftragten Rechtsanwalt alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung.

(3) Durch diese Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese AGB des Auftragnehmers ausdrücklich an und akzeptiert diese vollumfassend.

§2 Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Prozessfinanzierern

(1) Falls der Auftraggeber einen vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Rechtsanwalt zur Durchsetzung der Ansprüche bevollmächtigt, entsteht das Mandatsverhältnis (Geschäftsbesorgungsauftrag) ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Rechtsanwalt. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer dem beauftragten Rechtsanwalt die zuvor vom Auftraggeber erhaltenen erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen.

(2) Falls der Auftraggeber nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt oder die Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall keine Deckung erteilt, gilt zudem Folgendes: Der Auftraggeber beauftragt einen dritten Prozesskostenfinanzierer gemäß den Regelungen eines separaten Prozesskostenfinanzierungsvertrages. Ferner ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, Informationen und personenbezogene Daten mit dem Prozesskostenfinanzierer auzutauschen.

§3 Vertragsschluss

Durch den Klick auf den entsprechenden Button auf der Homepage der Verbraucherhilfe24.de gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss dieses Geschäftsbesorgungsvertrags zur Durchsetzung seiner Ansprüche nebst der Vollmacht gemäß § 2 Abs. 1 ab. Der Antragsnehmer nimmt diesen Auftrag durch ausdrückliche Erklärung, z. B. per E-Mail, an.

Der Auftraggeber ist an sein Angebot 15 Bankarbeitstage gebunden. Die Bindefrist beginnt mit dem Tag der Abgabe ihres Angebots.

§4 Vergütung

Falls der Auftraggeber über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und die Rechtsschutzversicherung im konkreten Fall Deckung erteilt, erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber für seine Tätigkeit keine Vergütung.

§5 Abrechnung, Auszahlung

(1) Der Auftraggeber erteilt den beauftragten Rechtsanwälten die Anweisung, sämtliche von dem jeweiligen Gegner bewirkten Leistungen an den Auftragnehmer zum Zweck der Abrechnung auszukehren (weiterzuleiten).

(2) Zur Schlussabrechnung und Auszahlung an den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, sobald diesem die für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen vorliegen und die jeweilige Zahlung geleistet wurde.

§6 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber arbeitet mit dem Auftragnehmer zusammen, um den Vertragszweck zu erreichen. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, alle hierfür erforderlichen Informationen nach seinem Kenntnisstand vollständig mitzuteilen, insbesondere den zugrundeliegenden Sachverhalt. Ebenso stellt der Auftraggeber die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Durch den Auftragnehmer angeforderte Informationen teilt der Auftraggeber unverzüglich mit. Auf Nachfrage des Auftragnehmers angeforderte Unterlagen stellt der Auftraggeber unverzüglich zu Verfügung, soweit es ihm möglich ist. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Hieraus entstehende rechtliche und wirtschaftliche Nachteile für den Auftraggeber sind ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten.

(2) Die vom Auftraggeber zur Durchführung des Vertrags angeforderten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) sind vom Auftraggeber vollständig und korrekt anzugeben. Insbesondere gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Kontoverbindung an, auf die der Auftragnehmer Geld im SEPA-Verfahren überweisen kann. Sollten sich die vorgenannten Daten nach Vertragsschluss ändern, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die entsprechende Änderung unverzüglich mit. Für die Folgen einer verspäteten Mitteilung trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Hieraus entstehende rechtliche und wirtschaftliche Nachteile für den Auftraggeber sind ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, wenn er Leistungen des jeweiligen Gegners erhält oder dieser mit ihm in Kontakt tritt.

(4) Falls mehrere Auftraggeber als Gesamtgläubiger dem Auftragnehmer nur ein Konto genannt haben, ist der Auftraggeber berechtigt Zahlungen für die Gesamtgläubiger auf das genannte Konto anzuweisen.

§7 Widerruf

Falls es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten des Widerrufs sind am Ende dieses Vertrages geregelt.

§8 Kündigungsrecht des Auftragnehmers, Vertragsdauer

(1) Der Auftragnehmer kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber kündigen, wenn im Laufe des Verfahrens Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine weitere Rechtsverfolgung nicht mehr überwiegend erfolgsversprechend erscheinen lassen.

Dies ist insbesondere bei Eintritt folgender Umstände der Fall:

a) Gerichts- oder Behördenentscheidungen, die die streitigen Ansprüche ganz oder teilweise zurückweisen. Hierzu können auch gerichtliche Hinweise mit nachteiligen Hinweisen gehören.

b) Nachteilige Gesetzesänderungen

c) Wegfall von Beweismittel bzw. nachteilig verlaufende Beweisaufnahmen

(2) Der Vertrag endet mit Zweckerreichung oder der Feststellung durch den Auftragnehmer, dass der Vertragszweck nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann. Der Vertragszweck ist erreicht, sobald die dem Auftraggeber zustehenden Leistungen durch den Auftragnehmer abgerechnet wurden.

§9 Kündigungs- / Widerrufsrecht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Bei einem Widerruf oder einer Kündigung des Auftraggebers ist dieser dem Auftragnehmer zum Ersatz der diesem bis zum Zeitpunkt des Widerrufs oder der Kündigung entstandenen Aufwendungen verpflichtet. Insbesondere fallen unter erforderliche Aufwendungen des Auftragnehmers sämtliche bis zum Zeitpunkt des Widerrufs oder der Kündigung entstandene Prozesskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens.

§10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Vertragszwecks.

(2) Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit der eingetretene Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers bzw. seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer auch für einfache Fahrlässigkeit. In jedem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den typischen, voraussehbaren Schaden begrenzt und eine Haftung für mittelbare Schäden sowie gegenüber Dritten ausgeschlossen.

Hinsichtlich des Schadensumfangs ist dieser auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, für nicht vertragstypische Folgeschäden haftet der Auftragnehmer somit nicht.

Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter bzw. der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, falls der Auftraggeber Schadensersatzansprüche gegen diese direkt geltend macht.

§11 Verschwiegenheitsverpflichtung, Datenschutz, Kontaktaufnahme

(1) Der Auftragnehmer erhebt im Rahmen der Abwicklung des Vertrages personenbezogene Daten des Auftraggebers und beachtet dabei die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung und des Telemediengesetzes.

(2) Ohne Einwilligung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers nur erheben, verarbeiten, nutzen oder an Dritte weitergeben, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der zu beauftragenden Rechtsanwälte und Prozesskostenfinanzierer.

(3) Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, über alle personenbezogenen Daten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit die Weitergabe der personenbezogenen Daten für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist oder der Auftragnehmer durch den Auftraggeber von der Schweigepflicht entbunden wurde oder gesetzliche Offenbarungspflichten bestehen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch für Erfüllungsgehilfen bzw. sonstige Vertragspartner des Auftragnehmers, mit denen der Auftragnehmer zum Erreichen des Vertragszwecks zusammenarbeitet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.

(4) Der Auftraggeber ist explizit damit einverstanden, dass ihn der Auftragnehmer zu Beratungs- und Informationszwecken (einschließlich Werbung) telefonisch und/oder per E-Mail oder per Telefax kontaktiert.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Für dies gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform. Die Schriftform gilt auch für die Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sind oder werden einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die ungültigen oder undurchführbaren durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen in zulässiger Weise am nächsten kommen.

(3) Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, werden abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht anerkannt.

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