Urteile im Dieselskandal gegen VW

erstellt am 03.10.2019

rechtskräftige Urteile im Abgasskandal gegen VW
Erstritten von unserer Partnerkanzlei J&C Rechtsanwälte
Gastkommentare von unseren Parteranwälten in der Rubrik Was sagt der Anwalt?
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Landgericht Ulm

42.926 € Schadensersatz

42.926 € bekommt ein Dieselgeschädigter für seinen VW Tiguan. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2012 für 50.238 € gekauft. Der Kilometerstand betrug 35.000 km. Das Landgericht Ulm kam zu dem Schluss, dass der Tatbestand einer „illegalen Motorsteuerung“ vorliege (AZ 4 O 585/18).

Landgericht Hildesheim

26.471 € Schadensersatz

Das Landgericht Hildesheim verurteilte VW zu 26.471 € Schadensersatz. Geklagt hatte der Besitzer eines VW Tiguan Sport & Style. Der Kaufpreis betrug 32.990 €; der Kilometerstand 59.277 km.

Ein Software-Update wurde bei dem Fahrzeug durchgeführt. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass hier dennoch eine sittenwidrige Schädigung durch VW vorliege (AZ 2 O 465/18).

Landgericht Essen

22.885 € Schadensersatz

Für einen VW Tiguan Track & Field 4 Motion 2.0 TDI 1 bekommt ein Kläger 22.885 € Schadensersatz zugesprochen. Das Auto wurde für 26.282 € gekauft. Der Kilometerstand betrug 38.765 km. Das Urteil erging vom Landgericht Essen. Die Richter vertraten die Ansicht, dass ein Software-Update die Mängel nicht beseitigen würde.

Ein Minderwert des Fahrzeuges bliebe bestehen. Dem Käufer sei durch Abschluss des Kaufvertrages ein Mangel entstanden (AZ 5 O 282/18).

Landgericht Berlin

20.467 € Schadensersatz

Für einen Audi bekam ein Dieselfahrer 20.467 € Schadensersatz zugesprochen. Hier hat das Landgericht Berlin entschieden (AZ 40 O 124/18).

Landgericht Waldshut-Tiengen

18.732 € Schadensersatz

Ein Käufer eines VW Tiguans erhält 18.732 € Schadensersatz. Das Urteil erging vom Landgericht Waldshut-Tiengen (AZ 1 O 220/18).

Landgericht Offenburg

17.013 € Schadensersatz

Das Landgericht Offenburg verurteilte VW zu 17.013 € Schadensersatz. Geklagt hatte der Käufer eines VW Tiguans (AZ 2 O 602/18).

Landgericht Kleve

16.199 € Schadensersatz

Für 21.000 € wurde von einem Käufer im Jahr 2015 ein Skoda Yeti 1.6. gekauft. Das Landgericht Kleve sah auch hier den Tatbestand der illegalen Abschalteinrichtung bestätigt. VW wurde zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 16.199 € verurteilt (AZ 3 O 415/18).

Landgericht Osnabrück

14.453 € Schadensersatz

Das Landgericht Osnabrück urteilte: Der Käufer eines gebrauchten Diesels der Marke VW bekommt 14.453 € Schadensersatz. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2015 für 20.040 € gekauft. Der Kilometerstand betrug 89.283 km. Die Mitarbeiter von VW, so das Gericht, hätten über die illegale Abschalteinrichtung genau Bescheid gewusst.

Das Verschweigen dieses Umstandes stufte das Gericht als sittenwidrig ein (AZ 6 O 649/19).

Landgericht Köln

14.410 € Schadensersatz

Das Landgericht Köln entschied: Der Käufer eines Skoda Yeti 1.6 TDI gekommt 14.410 € Schadensersatz von VW. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2014 für 19.900 € gekauft.

Auch hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass das Software-Udate nichts am Tatbestand der Schädigung ändere. VW habe eindeutig gegen die guten Sitten verstoßen (AZ 24 O 423/18).

Landgericht Ulm

13.092 € Schadensersatz

Der Käufer eines VW Sharan 2.0 TDI bekommt 13.092 € Schadensersatz von VW zugesprochen. Das entschied das Landgericht Ulm. Das Fahrzeug wurde im Jahr Jahr 2014 für 23.000 € gekauft.

Die Richter sahen den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung als rechtswidrig an. Hätte der Käufer davon Kenntnis gehabt, hätte er sich nie für den Kauf dieses Fahrzeugs entschieden. Er ging vielmehr davon aus, ein besonders umweltfreundliches Auto zu erwerben.

Zum Software-Udate heißt es im Urteil: Eine Nachbesserung durch ein Software-Update bleibe nicht folgenlos. Nach dem Software-Update, so die Argumentation, komme es zu einem höheren Spritverbrauch, einer Minderleistung des Motors und zu einem höheren Partikelausstoß.

Der Tatbestand der sittenwidrigen Schädigung gilt als bestätigt (AZ 4 O 442/18).

Landgericht Mönchengladbach

8.512 € Schadensersatz

8.512 € Schadensersatz sprach das Landgericht Mönchengladbach dem Käufer eines VW Touran zu. Der Kaufpreis betrug 16.400 €; der Kilometerstand 132.820 km. Das Gericht argumentierte:

Durch die illegale Abschalteinrichtung bestehe die Gefahr, dass die Zulassung entzogen werde. Ebenso habe das Fahrzeug dadurch einen erheblichen Wertverlust erlitten.

Auch hier kommt das Gericht zu dem Schluss: Vorsätzliche Schädigung und Verstoß gegen die guten Sitten (AZ 1 O 475/18).