13.092 € Schadensersatz
Der Käufer eines VW Sharan 2.0 TDI bekommt 13.092 € Schadensersatz von VW zugesprochen. Das entschied das Landgericht Ulm. Das Fahrzeug wurde im Jahr Jahr 2014 für 23.000 € gekauft.
Die Richter sahen den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung als rechtswidrig an. Hätte der Käufer davon Kenntnis gehabt, hätte er sich nie für den Kauf dieses Fahrzeugs entschieden. Er ging vielmehr davon aus, ein besonders umweltfreundliches Auto zu erwerben.
Zum Software-Udate heißt es im Urteil: Eine Nachbesserung durch ein Software-Update bleibe nicht folgenlos. Nach dem Software-Update, so die Argumentation, komme es zu einem höheren Spritverbrauch, einer Minderleistung des Motors und zu einem höheren Partikelausstoß.
Der Tatbestand der sittenwidrigen Schädigung gilt als bestätigt (AZ 4 O 442/18).