Abgasskandal bei Audi

Audi hatte im großen Stil illegale Abschaltanlagen verbaut und gilt als „Keimzelle“ des Abgasbetrugs.
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Chronik Abgasskandal Audi

Bereits im Jahr 2007 warb Audi in den USA mit einem revolutionären und „sauberen“ Dieselmotor. Durch die Flüssigkeit AdBlue (Harnstoff gemischt mit Wasser) sollten umweltschädliche Stickoxide gebunden werden. Das Ergebnis: eine deutlich umweltverträglichere Diesel-Technik. Umso verheerender, dass gerade Audi sein sauberes Image nicht halten konnte. Lesen Sie hier die Hintergründe.

Die Ereignisse im Überblick:

2020

Die Klagefluten am Landgericht Ingolstadt, dem Standort von Audi, reißen nicht ab. Nicht nur am Bundesgerichtshof muss sich der VW-Konzern und damit auch Audi, weiteren Urteilen stellen. Unter anderem Kanada und das US-Berufungsgericht verurteilen den Autobauer zu Bußgeldern und Schadenersatz in Millionenhöhe

2019

Audi schlägt einen immensen Sparkurs ein. Gleichzeitig muss sich die VW-Tochter gemeinsam mit den Autobauern BMW, Daimler, Volkswagen und Porsche gegenüber der EU-Kommission verantworten: Die fünf Hersteller sollen sich in den Jahren 2006 bis 2014 zusammengetan und im großen Stil Abgasschummel betrieben haben. Das verstößt gegen das europäische Kartellrecht.

2018

Das Kraftfahrtbundesamt ordnet einen Zwangsrückruf für 130.000 Fahrzeuge mit V6-Dieselmotor an. Betroffen sind verschiedenste Modelle, so die Reihen A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 mit der Abgasnorm 6. Aufgrund von Betrugsverdacht müssen Rupert Stadler, Chef von Audi Deutschland, und ein weiteres Vorstandsmitglied in Untersuchungshaft. Audi trennt sich von Stadler. In den USA wird zudem Haftbefehl gegen Martin Winterkorn, den früheren VW-Chef, erhoben

2017

In den USA laufen Klagen gegen die VW-Gruppe. VW und Audi und machen erste Schuldeingeständnisse und einigen sich mit den amerikanischen Behörden auf Umbauten, Rückkauf und Schadensersatz. Die Hersteller geben zu, ihre Kunden in den USA getäuscht zu haben. Nachdem weitere Schummeldiesel identifiziert wurden, fordert auch das Bundesverkehrsministerium in Deutschland den Autobauer Audi zum Rückkauf auf.

2016

Audi ruft zahlreiche Modelle zu einer freiwilligen Optimierung zurück.

2015

Der Abgasschummel bei VW wird aufgedeckt. Wenige Monate danach gibt auch Audi zu, dass in Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor Abschalteinrichtungen verbaut sind.

Audi Abgasskandal: Urteile sowie EuGH und BGH Urteile 

Am 18. September 2020 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg einem Käufer eines Audi SQ5 Schadensersatz zu (Az.: 8 U 39/20).  Hier handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem 3-Liter-Motor – auch hier sind unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut.

Nachdem sich auch das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 8 U 1956/19) mit dem Diesel Skandal der VW-Konzerngruppe beschäftigte, urteilte im Mai 2020 der Bundesgerichtshof (BGH) gegen VW. Es käme einer „arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer“ gleich, Fahrzeuge mit Makel vorsätzlich in den Verkehr zu bringen. Daher verpflichtete der BGH den Volkswagen-Konzern zu Schadensersatz.

In einem weiteren BGH-Urteil stellte das oberste deutsche Gericht jedoch klar, dass Kläger keine sogenannten Deliktzinsen einfordern können (VI ZR 397/19). Dabei handelt es sich um eine Art erweiterten Schadensersatz, der zunächst in niedrigeren Instanzen vor dem Landgericht Oldenburg (O 1275/18) und dem Oberlandesgericht Oldenburg (5 U 47/19) durchging.

Neben dem Bundesgerichtshof hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Audi Abgasskandal bereits ein Urteil gesprochen. Am 9. Juli 2020 (Rechtssache C-343/19) legte der EuGH fest, dass Kläger im Abgasskandal des VW-Konzerns in jedem Land klagen dürfen, in dem sie das betroffene Fahrzeug erworben haben. Bis dato musste dies in Deutschland – dem Land, wo der VW-Konzern seinen Sitz hat – geschehen. Ein wegweisendes Urteil insgesamt für alle Fahrzeughersteller ist das EuGH-Urteil vom Dezember 2020. Darin werden Vorrichtungen, die für eine Manipulation der Abgaswerte sorgen, als unzulässig bezeichnet.

Software-Updates bei Audi

Welche Langzeitfolgen die vom Hersteller angebotenen Software-Updates zur Abgasreinigung haben, ist bislang nicht absehbar. Viele Audi-Besitzer berichten über Versottungserscheinungen in der Abgasanlage. Auch beschädigte Rußpartikelfilter sowie im schlimmsten Fall Motorschäden können als Konsequenz eines Updates auftreten. Das mindert den Wert von betroffenen Fahrzeugen – und erhöht Ihren Anspruch auf Schadenersatz.

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Diese Audi Modelle sind betroffen

A1 (Typ 8X)

A3 (Typ 8V)

A4 (B8, Typ 8K)

A4 (Typ B8)

A4 B7 (Typ 8E)

A4 (Typ B9)

A4 B9 (Typ 8W)

A5 (Typ 8T)

A5 (Typ 8T, 8F)

A5 (Typ F5)

A6 (Typ C6)

A6 (Typ C7)

A6 C7 (Typ 4G)

A7 (Typ C7)

A8 (Typ 4N)

A8 (Typ D3)

A8 D4 (Type 4H)

Q2 (Typ GA)

Q3 (Typ 8U)

Q5 (Typ 8R)

Q7 (Typ 4L)

Q7 (Typ 4M)

SQ7 (Typ 4M)

TT (FV)