Abgasskandal bei Audi
Audi hatte im großen Stil illegale Abschaltanlagen verbaut und gilt als „Keimzelle“ des Abgasbetrugs.
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Chronik Abgasskandal Audi
Bereits im Jahr 2007 warb Audi in den USA mit einem revolutionären und „sauberen“ Dieselmotor. Durch die Flüssigkeit AdBlue (Harnstoff gemischt mit Wasser) sollten umweltschädliche Stickoxide gebunden werden. Das Ergebnis: eine deutlich umweltverträglichere Diesel-Technik. Umso verheerender, dass gerade Audi sein sauberes Image nicht halten konnte. Lesen Sie hier die Hintergründe.
Die Ereignisse im Überblick:

Audi Abgasskandal: Urteile sowie EuGH und BGH Urteile
Am 18. September 2020 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg einem Käufer eines Audi SQ5 Schadensersatz zu (Az.: 8 U 39/20). Hier handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem 3-Liter-Motor – auch hier sind unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut.
Nachdem sich auch das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 8 U 1956/19) mit dem Diesel Skandal der VW-Konzerngruppe beschäftigte, urteilte im Mai 2020 der Bundesgerichtshof (BGH) gegen VW. Es käme einer „arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer“ gleich, Fahrzeuge mit Makel vorsätzlich in den Verkehr zu bringen. Daher verpflichtete der BGH den Volkswagen-Konzern zu Schadensersatz.
In einem weiteren BGH-Urteil stellte das oberste deutsche Gericht jedoch klar, dass Kläger keine sogenannten Deliktzinsen einfordern können (VI ZR 397/19). Dabei handelt es sich um eine Art erweiterten Schadensersatz, der zunächst in niedrigeren Instanzen vor dem Landgericht Oldenburg (O 1275/18) und dem Oberlandesgericht Oldenburg (5 U 47/19) durchging.
Neben dem Bundesgerichtshof hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Audi Abgasskandal bereits ein Urteil gesprochen. Am 9. Juli 2020 (Rechtssache C-343/19) legte der EuGH fest, dass Kläger im Abgasskandal des VW-Konzerns in jedem Land klagen dürfen, in dem sie das betroffene Fahrzeug erworben haben. Bis dato musste dies in Deutschland – dem Land, wo der VW-Konzern seinen Sitz hat – geschehen. Ein wegweisendes Urteil insgesamt für alle Fahrzeughersteller ist das EuGH-Urteil vom Dezember 2020. Darin werden Vorrichtungen, die für eine Manipulation der Abgaswerte sorgen, als unzulässig bezeichnet.
Software-Updates bei Audi
Welche Langzeitfolgen die vom Hersteller angebotenen Software-Updates zur Abgasreinigung haben, ist bislang nicht absehbar. Viele Audi-Besitzer berichten über Versottungserscheinungen in der Abgasanlage. Auch beschädigte Rußpartikelfilter sowie im schlimmsten Fall Motorschäden können als Konsequenz eines Updates auftreten. Das mindert den Wert von betroffenen Fahrzeugen – und erhöht Ihren Anspruch auf Schadenersatz.
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Diese Audi Modelle sind betroffen

A1 (Typ 8X)

A3 (Typ 8V)

A4 (B8, Typ 8K)

A4 (Typ B8)

A4 B7 (Typ 8E)

A4 (Typ B9)

A4 B9 (Typ 8W)

A5 (Typ 8T)

A5 (Typ 8T, 8F)

A5 (Typ F5)

A6 (Typ C6)

A6 (Typ C7)

A6 C7 (Typ 4G)

A7 (Typ C7)

A8 (Typ 4N)

A8 (Typ D3)

A8 D4 (Type 4H)

Q2 (Typ GA)

Q3 (Typ 8U)

Q5 (Typ 8R)

Q7 (Typ 4L)

Q7 (Typ 4M)

SQ7 (Typ 4M)

TT (FV)
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