98% Wiederempfehlung

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Bereits 32 Millionen Euro Schadenersatz an unsere Kunden ausbezahlt

Maximale Entschädigung für Dieselfahrer – Ihr Geld wartet!

Sind Sie betroffen vom Dieselskandal? Vebraucherhilfe24 hilft Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Verbraucherrechte. Gemeinsam mit unseren erfahrenen Partneranwälten bekommen Sie Ihr Geld zurück – einfach und unkompliziert.

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Bekannt aus den Medien

So einfach funktioniert’s

  • Kostenloser Online-Check
    Hochspezialisierte und im Dieselskandal führende Partnerkanzleien prüfen für Sie Ihren möglichen Anspruch.
  • Stress- und Risikofreiheit für Sie
    Wir übernehmen sämtliche Formalitäten – Sie haben es maximal einfach!
  • Keine Kosten für Sie
    Ihre Rechtsschutzversicherung deckt alle möglichen Kosten und Sie haben kein Risiko! Nur Ihre Selbstbeteiligung ist an die Rechtsschutzversicherung zu zahlen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung haben Sie als Verbraucher kein finanzielles Risiko, durch ausgewählte Prozessfinanzierung.
Jetzt zurückholen, was Ihnen zusteht!

Geld zurück beim Dieselskandal

Jahrelang haben große Autobauer in Deutschland bei den Abgaswerten geschummelt. Besitzer von Dieselfahrzeugen mit den Baujahren 2010 bis 2018 haben daher einen rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung. Dabei ist es egal, ob Sie ihr Fahrzeug gebraucht oder neu gekauft haben. Auch für Fahrzeuge mit einem Softwareupdate steht Ihnen einen Ausgleich zu. Bei uns können Sie Ihren Schadensersatz ganz einfach ausrechnen lassen und bis zu 15% des Kaufpreises zurückerhalten. Mit unseren Partnerkanzleien haben wir bereits über 400.000 Fälle erfolgreich geprüft. Machen auch Sie jetzt einen kostenlosen Test.

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Abgasskandal Online-Prüfung

Prüfen Sie hier in drei Minuten, ob auch Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Der Test ist völlig kostenfrei und einfach – Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

Für Sie entsteht kein Kostenrisiko!
Die Rechtschutzversicherung übernimmt jegliche Prozesskosten. Auch ohne Rechtschutzversicherung bietet Verbraucherhilfe24 für jeden eine passende Prozessfinanzierung an.

Option 1

Auto behalten & Schadenersatz bekommen (ca. 15% vom Kaufpreis)


Option 2

(nur bei Stilllegung durch KBA)

Auto zurückgeben & Schadenersatz bekommen (abzgl. Nutzung)


Aktuelle Erfolge unserer Partnerkanzleien

VW

LG ULM

42.926 € bekommt ein Dieselgeschädigter für seinen VW Tiguan. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2012 für 50.238 € gekauft. Der Kilometerstand betrug 35.000 km. Das Landgericht Ulm kam zu dem Schluss, dass der Tatbestand einer „illegalen Motorsteuerung“ vorliege (AZ 4 O 585/18).

Entschädigung:

42.926 €

Mercedes

LG Ulm

Das Landgericht Bonn hat einem Besitzer eines Mercedes E220 CDI BE, Erstzulassung am 03.01.2011, einen Schadenersatz von 3.350 € zugesprochen. Der Kaufpreis des Fahrzeugs betrug 33.500 €. In diesem Fall ging es um spezifische Ansprüche im Kontext der Dieselproblematik.

Entschädigung:

3.350 €

Skoda

LG Köln

Das Landgericht Köln entschied: Der Käufer eines Skoda Yeti 1.6 TDI gekommt 14.410 € Schadensersatz von VW. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2014 für 19.900 € gekauft.
Auch hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass das Software-Udate nichts am Tatbestand der Schädigung ändere. VW habe eindeutig gegen die guten Sitten verstoßen (AZ 24 O 423/18).

Entschädigung:

14.410 €

Audi

LG Berlin

Für einen Audi bekam ein Dieselfahrer 20.467 € Schadensersatz zugesprochen. Hier hat das Landgericht Berlin entschieden (AZ 40 O 124/18).

Entschädigung:

20.467 €

Fiat

LG Dresden

In einem weiteren Fall hat das Gericht entschieden, dass der Eigentümer eines Fiat SEAL 95P Wohnmobils, das zum Klagezeitpunkt einen Wert von von 12.000 € hatte, einen Schadenersatz in Höhe von 2.150 € erhält.

Entschädigung:

2.150 €

BMW

LG Bamberg

Ein BMW X1 sDrive18d Besitzer, dessen Fahrzeug 2018 mit der Schadstoffnorm Euro 6 erstzugelassen und bereits 2022 verkauft wurde, erhält laut Gerichtsurteil einen Schadenersatz von BMW in Höhe von 3.701,79 € zuzüglich 355,00 € Zinsen.

Entschädigung:

4.056 €

VW

LG ULM

42.926 € bekommt ein Dieselgeschädigter für seinen VW Tiguan. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2012 für 50.238 € gekauft. Der Kilometerstand betrug 35.000 km. Das Landgericht Ulm kam zu dem Schluss, dass der Tatbestand einer „illegalen Motorsteuerung“ vorliege (AZ 4 O 585/18).

Entschädigung:

42.926 €

Mercedes

LG Ulm

Das Landgericht Bonn hat einem Besitzer eines Mercedes E220 CDI BE, Erstzulassung am 03.01.2011, einen Schadenersatz von 3.350 € zugesprochen. Der Kaufpreis des Fahrzeugs betrug 33.500 €. In diesem Fall ging es um spezifische Ansprüche im Kontext der Dieselproblematik.

Entschädigung:

3.350 €

Skoda

LG Köln

Das Landgericht Köln entschied: Der Käufer eines Skoda Yeti 1.6 TDI gekommt 14.410 € Schadensersatz von VW. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2014 für 19.900 € gekauft.
Auch hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass das Software-Udate nichts am Tatbestand der Schädigung ändere. VW habe eindeutig gegen die guten Sitten verstoßen (AZ 24 O 423/18).

Entschädigung:

14.410 €

Audi

LG Berlin

Für einen Audi bekam ein Dieselfahrer 20.467 € Schadensersatz zugesprochen. Hier hat das Landgericht Berlin entschieden (AZ 40 O 124/18).

Entschädigung:

20.467 €

Fiat

LG Dresden

In einem weiteren Fall hat das Gericht entschieden, dass der Eigentümer eines Fiat SEAL 95P Wohnmobils, das zum Klagezeitpunkt einen Wert von von 12.000 € hatte, einen Schadenersatz in Höhe von 2.150 € erhält.

Entschädigung:

2.150 €

BMW

LG Bamberg

Ein BMW X1 sDrive18d Besitzer, dessen Fahrzeug 2018 mit der Schadstoffnorm Euro 6 erstzugelassen und bereits 2022 verkauft wurde, erhält laut Gerichtsurteil einen Schadenersatz von BMW in Höhe von 3.701,79 € zuzüglich 355,00 € Zinsen.

Entschädigung:

4.056 €

Top Beratung

Ich bin absolut begeistert von der Unterstützung, die ich von Verbraucherhilfe24 erhalten habe. Ihre fachkundige Beratung zum Thema Dieselskandal war erstklassig. Letzte Woche habe ich das Geld überwiesen bekommen. Ein großes Dankeschön an das Team für ihre Geduld und ihr Engagement!

- Julia -

Spitzen Service

Meine Erfahrung mit dem Kundenservice von Verbraucherhilfe24 war hervorragend. Ihr Fachwissen und ihre freundliche Art haben den gesamten Prozess sehr angenehm gemacht. Ich werde sie auf jeden Fall weiterempfehlen.

- Max -

Menschlich & verständlich

Als ich Hilfe bei einer rechtlichen Angelegenheit brauchte, war Verbraucherhilfe24 meine erste Anlaufstelle. Die Beratung war nicht nur professionell, sondern auch sehr menschlich und einfühlsam. Ihre Tipps waren unglaublich hilfreich und haben mir Klarheit gebracht.

- Sophie -

Danke!

Ich war beeindruckt von der Kompetenz und Freundlichkeit der Mitarbeiter bei der Beratung zu meinem Thema. Mittlerweile habe ich schon das Geld auf meinem Konto. Ein großes Lob an das Team!

- Lukas -

Schnell und zuverlässig

Meine Erfahrung mit der Beratung zum Thema Schadensersatz war ausgezeichnet. Die Anwälte waren äußerst sachkundig und haben mich durch den ganzen Prozess geführt. Die Terminvereinbarung war einfach, und ich fühlte mich in guten Händen. Herzlichen Dank für die tolle Unterstützung!

- Hannah -

Reibungslos

Ich hatte Fragen zum Thema Abgasskandal und die Berater von Verbraucherhilfe24 waren unglaublich hilfreich. Ihre Expertise und ihr Engagement haben mich wirklich beeindruckt. Ich wurde regelmäßig über den Stand meiner Angelegenheit informiert und fühlte mich sehr gut betreut.

- Felix -

Klare Empfehlung

Die Beratung, die ich erhalten habe, war sehr gut. Die Mitarbeiter waren sehr verständnisvoll und haben mir wertvolle Tipps gegeben, wie ich in meiner Situation vorgehen kann. Ich bin sehr dankbar für ihre Unterstützung und würde sie jedem empfehlen, der Hilfe benötigt.

- Yiannis -

Herzlichen Dank

Ich war mir unsicher, ob ich Anspruch auf Schadenersatz für meinen Diesel habe. Dank der fachkundigen Beratung und Unterstützung von Verbraucherhilfe24 konnte ich den Prozess erfolgreich durchlaufen. Die Mitarbeiter waren immer freundlich und geduldig, was in einer solchen Situation sehr wichtig ist. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

- Emma -

Top Beratung

Ich bin absolut begeistert von der Unterstützung, die ich von Verbraucherhilfe24 erhalten habe. Ihre fachkundige Beratung zum Thema Dieselskandal war erstklassig. Letzte Woche habe ich das Geld überwiesen bekommen. Ein großes Dankeschön an das Team für ihre Geduld und ihr Engagement!

- Julia -

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- Max -

Menschlich & verständlich

Als ich Hilfe bei einer rechtlichen Angelegenheit brauchte, war Verbraucherhilfe24 meine erste Anlaufstelle. Die Beratung war nicht nur professionell, sondern auch sehr menschlich und einfühlsam. Ihre Tipps waren unglaublich hilfreich und haben mir Klarheit gebracht.

- Sophie -

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- Emma -

Setzen Sie auf unsere Top-Partneranwälte.
Verbraucherhilfe24: TÜV-zertifizierte Experten mit Erfahrung in Tausenden von Dieselskandal-Fällen. Wir holen Ihr Geld zurück.

Hier starten, kostenlos

Kontakt und Analyse

Führende Anwaltskanzleien im Dieselskandal prüfen Ihren Anspruch auf Schadensersatz. Machen Sie den Test noch heute – Sie bekommen bis zu 15% des Kaufpreises Ihres Fahrzeuges erstattet.

Prozess ohne Zusatzkosten

Bei uns müssen Sie sich nicht mit den stressigen Verfahren der Justiz auseinandersetzen. Wir kümmern uns um alle Formalitäten – Sie haben den Kopf frei für andere Dinge.

Durchsetzung Ihrer Rechte

Die Prozesskosten sind durch die Rechtschutzversicherung gedeckt und Sie gehen dabei kein Risiko ein. Nur Ihre Selbstbeteiligung an die Rechtschutzversicherung muss gezahlt werden. Auch ohne Rechtschutzversicherung gehen Sie als Verbraucher kein finanzielles Risiko ein.

100% Empfehlung

Ich habe viel recherchiert und mich intensiv mit verschiedenen Optionen auseinandergesetzt, bevor ich mich für Verbraucherhilfe24 entschieden habe. Ihre beeindruckende Erfolgsbilanz bei der Abwicklung von Fällen gab mir großes Vertrauen. Diese Entscheidung hat sich als richtig erwiesen. Ich kann Verbraucherhilfe24 aus voller Überzeugung empfehlen.

- Claudia -

Bin ich vom Dieselskandal betroffen?

Wenn Sie ein Dieselfahrzeug mit den Baujahren 2000 bis 2018 besitzen, sind Sie mit großer Wahrscheinlichkeit vom Dieselskandal betroffen. VW, Opel, Mercedes, Audi, Fiat, BMW, Porsche, Seat, Skoda, Ford, usw. : Alle großen Namen in der deutschen Autoindustrie haben aktiv bei den Abgaswerten betrogen.

Bei welchen Modellen haben die Autobauer geschummelt?

Besonders Autos der Marke VW und deren Tochterunternehmen sind vom Dieselskandal betroffen. Besitzer vieler Modelle haben daher einen Anspruch auf Schadensersatz. Aber auch Audi, BMW und Fiat waren nicht ehrlich zu Ihren Kunden. Machen Sie einfach und schnell unseren Sofortcheck und erfahren Sie noch heute, ob auch Ihr Model vom Dieselskandal betroffen ist.

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

Als Käufer eines Dieselfahrzeugs haben auch Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. Juni 2023. Auch ausländische Unternehmen wie Fiat müssen ihre Kunden entschädigen. Die Autobauer sind verpflichtet, Ihnen bis zu 15% des Kaufpreises zu erstatten. Unsere spezialisierten Partneranwälte konnten bereits über 32 Million Euro Schadensersatz für unsere Kunden erkämpfen. Warten Sie nicht länger, holen auch Sie sich Ihr Geld zurück!

Was ist der Unterschied zwischen Verbraucherhilfe24 und der Verbraucherschutzzentrale?

Sie Fragen sich vielleicht, warum Sie sich nicht einfach an die Verbraucherschutzzenrale für Ihren Schadensersatz wenden? Auch wenn sich viele Dienstleistungen der Verbraucherschutzzentrale mit den unseren decken, haben wir nichts mit der Verbraucherschutzzentrale zu tun.

Die Verbraucherschutzzentrale arbeitet mit staatlichem Auftrag für den Schutz der Verbraucherrechte. Da sie aber sehr breite Themengebiete abdecken muss, fehlt der Zentrale oft die Zeit und das Personal, um sich um Ihre individuellen Verbraucherrechte und Anliegen zu kümmern.

Wir bei Verbraucherhilfe24 sind gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien seit Jahren auf den Dieselskandal spezialisiert. Somit können wir für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielen. Mit unserem Service sparen Sie sich den Weg zum Rechtsanwalt. Wir erledigen die Vermittlung, den Prozess und setzen uns für Ihre Rechte ein!

Brauche ich juristische Erfahrung oder Unterstützung?

Nein. Unsere Partnerkanzleien sind auf den Dieselskandal spezialisiert und haben langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Verbraucherrechten. Vom ersten bis zum letzten Schritt werden Sie von uns und unseren Partnern begleitet: Verbraucherhilfe24 ist Ihr zuverlässiger Partner für Entschädigungen beim Dieselskandal.

Was kostet der Service von Verbraucherhilfe24?

Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten bei der Nutzung unseres Service. Ihre Rechtschutzversicherung deckt alle Kosten, einzig die Selbstbeteiligung Ihrer Versicherung müssen Sie übernehmen. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie auf eine ausgewählte Prozessfinanzierung zurückgreifen.

Wie kann Verbraucherhilfe24 mir helfen?

Mit unseren Partneranwälten kümmern wir uns um Ihre finanzielle Entschädigung und um Ihre rechtliche Probleme und Anliegen.

Es gibt doch ein Verbraucherschutzgesetz - reicht das nicht?

In Deutschland gibt es noch kein einheitliches Verbraucherschutzgesetz. Die Vielzahl von verschiedenen Verbraucherschutzgesetzen ist oft unübersichtlich und für den Verbraucher mehr verwirrend als hilfreich.

Wer einen Vertrag unterzeichnet – zum Beispiel für die Finanzierung eines Autos – sieht sich mit einer Fülle an Informationen und Klauseln konfrontiert. Selbst wenn Sie diese gründlich lesen, ist vieles unverständlich und bürokratisch formuliert. Daher ist es oft schwierig herauszufinden, ob der abgeschlossene Vertrag alle juristischen Vorgaben erfüllt. Das erschwert die Anwendung der vielen Verbraucherschutzgesetze. Wir von Verbraucherhilfe24 machen für Sie den Prozess so einfach und unkompliziert wie möglich.

Wie lange dauert der Prozess?

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Leider haben viele Gerichte in Deutschland mit einer hohen Arbeitsbelastung zu kämpfen. Wenn es in Ihrem Fall zu einem Gerichtsprozess kommt, dauert es daher eine Weile, bis ein Verhandlungstermin angesetzt ist. Wir bemühen uns, dass der Prozess so schnell wie möglich erfolgreich zum Abschluss gebracht wird. In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen bei allen Fragen und Anliegen telefonisch zur Verfügung.

Gibt es eine Erfolgsrate?

Ob der Prozess auf Schadensersatz erfolgreich verläuft, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Verbraucherhilfe24 hat bereits 400.000 Fälle erfolgreich geprüft und einen Schadensersatz in Höhe von 32 Millionen Euro eingeklagt. 98% unserer Kunden waren mit unserer Leistung zufrieden. Überzeugen auch Sie sich von unserem Angebot.

Wollen Sie eine Entschädigung
bekommen?

Viele Autohersteller haben im Dieselskandal Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten verkauft. Das ist unrechtmäßig. Wir können Ihnen helfen, Ihre rechtmäßige Entschädigung zu erhalten. Starten Sie hier:

Aktuelle Erfolge unserer Partnerkanzleien

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